Bildungs- und Teilhabepaket

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Kinder und Jugendliche brauchen gute Bildungs- und Teilhabechancen. Das Bildungspaket bietet zahlreichen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gewährt zu bekommen. Das gilt für    

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungspaket ist der Bezug einer der folgenden Leistungen:    

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
  • Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung, etc. (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag

Kinder und Jugendliche können bis zum Alter von 25 Jahren gefördert werden, wenn sie in einer Kindertageseinrichtung oder Pflegestelle betreut werden oder eine allgemeinbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Im Bereich der sozialen und kulturellen Teilhabe gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren.

Die Antragsformulare und Zusatzbögen finden Sie nachstehend auf dieser Internetseite. Sie können direkt heruntergeladen werden:

 

 

 

Broschüren zum Bildungs- und Teilhabepaket in anderen Sprachen finden Sie im Broschürenservice des Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW.

 
Kontakt

Ihre Ansprechpartner*innen finden Sie hier


Adresse:
Bildung und Teilhabe     
Fachbereich Bildung und Sport     
Willy-Brandt-Haus
Herzogswall 17
45657 Recklinghausen     

      
E-Mail: bildung-teilhabe(at)recklinghausen.de     
Fax: 02361/50-2272 

 

Hier finden Sie noch weitere Antworten auf Ihre Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket.

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