Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

 Fußball Musik Wasserrutsche

Wer bekommt diese Leistung?
Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind.


Was bedeutet „Leistung für soziale und kulturelle Teilhabe“?
Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen.
Um dies zu ermöglichen, werden zusätzliche Leistungen im Wert von 15 Euro monatlich erbracht.

Die Leistung kann individuell eingesetzt werden für:   

  • Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (zum Beispiel Fußballverein),
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht),
  • Angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (zum Beispiel Museumsbesuche),
  • die Teilnahme an Freizeiten (zum Beispiel Pfadfinder, Theaterfreizeit)
  • sonstige gemeinschaftliche Aktivitäten.


Wie bekomme ich die Leistung?
Bitte legen Sie Ihrer Stadt einen geeigneten Nachweis über die Teilnahme an einer Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben vor. Ein Nachweis im Bewilligungszeitraum ist ausreichend.

Die Leistung in Höhe von monatlich 15,- Euro wird dem Haushaltsvorstand ausgezahlt.

Bitte rechnen Sie eigenständig mit dem Anbieter der Teilhabe ab. Eine Abrechnung durch Ihre Stadt erfolgt nicht mehr. 

Veranstaltungskalender

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