Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen

 Mittagsverpflegung Wer bekommt diese Leistung?   

  • Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, wenn sie jünger als 25 Jahre sind.
  • Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.
  • Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder von Tagespflegepersonen betreut werden.


Welche Leistung wird erbracht?

Erbracht wird ein Zuschuss in voller Höhe für die Kosten aufgrund der Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung. 

Verpflegung, die am Kiosk gekauft werden kann (zum Beispiel belegte Brötchen), wird nicht bezuschusst.


MensaWie bekomme ich die Leistung?
Die Mittagsverpflegung muss nicht gesondert beantragt werden, da dieser mit dem Antrag auf Grundsicherung automatisch gestellt wird. Jedoch wird ein Nachweis benötigt, dass weiter Leistungsbezug besteht und das Kind weiterhin am gemeinschaftlichen Mittagessen teilnimmt.

Die Leistung wird nur erbracht, wenn die Schule oder Kindertageseinrichtung ein gemeinschaftliches Mittagessen anbietet und Ihr Kind daran teilnimmt. 

Ihre Stadt rechnet die Kosten für die Mittagsverpflegung direkt mit dem Anbieter ab. 

  

*Das kann zum Beispiel ein Kantinenpächter oder Lieferdienst sein, mit dem die Einrichtung einen Vertrag hat. Bitte lassen Sie die Anmeldung von der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung ausstellen.

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