Wer bekommt diese Leistung?
Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.
Welche Leistung wird erbracht?
Mit der außerschulischen Lernförderung werden im Ausnahmefall die von den Schulen und schulnahen Trägern (zum Beispiel Fördervereine) organisierten Förderangebote ergänzt. Diese in der Regel kostenfreien Angebote sind vorrangig zu nutzen. Nicht nur, wenn das Erreichen des Klassenziels (Versetzung in die nächste Klassenstufe oder ein ausreichendes Leistungsniveau) gefährdet ist, kommt diese Leistung in Betracht. Auch das Erreichen eines höheren Leistungsniveaus oder einer besseren Schulformempfehlung kann gefördert werden, um die Chancen auf dem Ausbildungsmarkt und der beruflichen Entwicklung zu verbessern. Die Herstellung der Sprachfähigkeit, Lese-/Rechtschreibschwäche und Dyskalkulie sind nicht von vornherein ausgeschlossen. Wenn eine außerschulische Lernförderung notwendig ist, werden die entstehenden Kosten hierfür übernommen.
Wie funktioniert das?
Bitte wenden Sie sich in der Schule an den Klassenlehrer bzw. die Schulleitung und lassen Sie sich über die Möglichkeiten der Lernförderung beraten. Hier wird auch die Notwendigkeit der Lernförderung bestätigt und eine Empfehlung zum Nachhilfeanbieter gegeben. Mit der Kostenzusage der Stadt Recklinghausen wenden Sie sich bitte zur Anmeldung an den empfohlenen Anbieter. Dieser erhält die entstehenden Kosten unmittelbar von der Stadt Recklinghausen.
Informationen:
Stadt Recklinghausen
Fachbereich Bildung und Sport
Herzogswall 17
45657 Recklinghausen
Frau Claudia Gerth
Tel: 02361/501834
E-Mail: claudia.gerth(at)recklinghausen.de
Stand: 25.05.2023