Aktuelles Recklinghausen

So wurden mehrfach Hundebesitzer*innen vom angeblichen KOD angesprochen, der Verwarngelder für nicht angeleinte Hunde in Bargeld eingefordert hatte.
Vor Ort werden durch den KOD im Falle einer Ordnungswidrigkeit aber niemals Verwarngelder in bar oder mit EC-Karte erhoben und die Mitarbeiter*innen können sich jederzeit ausweisen. Das Ordnungsamt stellt aus diesem Grund noch einmal klar, dass es sich bei einem solchen Vorgehen nicht um den KOD handelt.
Wer Hinweise oder Bedenken hat, kann sich an das Ordnungsamt unter der Tel. 02361/50-1612 oder die Polizeidienststelle wenden.



















