Straßenwärter*in

Die Bewerbungsfrist für das Jahr 2025 ist bereits abgelaufen.

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Einstellungsvoraussetzung

  • mindestens der Hauptschulabschluss 

Ausbildungsdauer

  • 3 Jahre

Praxis
Die Hauptaufgabe der Straßenwärter*innen ist die Kontrolle der Verkehrswege auf Schäden und deren Beseitigung. Sie warten Straßen, Wege und Plätze und halten sie instand. Somit sorgen sie für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Sie sichern zum Beispiel Baustellen oder Unfallstellen ab und stellen Verkehrsschilder auf. Die Wartung und Reparatur der Verkehrsschilder gehört ebenfalls zu den Tätigkeiten der Straßenwärter*innen. Außerdem beseitigen sie Verschmutzungen, reparieren Fahrbahndecken und pflegen Straßenbegleitgrün und Grünflächen, wie zum Beispiel Verkehrsinseln und städtische Spielplätze. Eine weitere Aufgabe ist der Räum- und Streudienst im Winter. Zusätzlich reinigen und warten Straßenwärter*innen die Entwässerungseinrichtungen.

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Theorie
Die schulische Ausbildung findet am Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg in Münster statt. Der Unterricht erfolgt an ein bis zwei Tagen in der Woche. Die Lernfelder sind beispielsweise verkehrs- und wegerechtliche Bestimmungen, Instandhalten von Pflasterflächen, Herstellen eines Bauteils aus Stahlbeton, Mauern eines Baukörpers, Instandhalten von Bauteilen aus Holz und Metall oder das Planen einer Straße.

In der Ausbildung finden zudem überbetriebliche Lehrgänge in Hamm und Warendorf statt. Zur Ausbildung gehört auch das Führen von Kraftfahrzeugen und Maschinen; hierzu wird in der Ausbildung die Fahrerlaubnis C/CE erworben.

Anforderungen
Für die Ausbildung als Straßenwärter*in ist Beobachtungsgenauigkeit, handwerkliches Geschick und der Umgang mit Werkzeugen von besonderer Bedeutung. Technisches Verständnis, mathematische Kenntnisse und räumliches Denkvermögen sollte vorhanden sein. Außerdem solltest Du teamfähig sein.

Weiterbildungsmöglichkeiten
Nach mehrjähriger Berufserfahrung gibt es die Möglichkeit, die Prüfung als Straßenmeister*in abzulegen.

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