Informationen für Ukrainer*innen

Diese Informationen gibt es auch auf Ukrainisch hier.


Kann ich ohne Visum einreisen und eine Aufenthaltserlaubnis bekommen? Wie stelle ich einen Asylantrag?

Prinzipiell ist für Staatsangehörige der Ukraine die visumsfreie Einreise in die EU mit einem biometrischen Pass möglich. Sie dürfen visumsfrei drei Monate in Deutschland bleiben. Die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für weitere 90 Tage, die sich an den Kurzaufenthalt anschließt, ist möglich.

Ukrainer*innen können auch, nach der beschlossenen EU-Massenzustromrichtlinie, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz beantragen. Hierzu ist eine Registrierung erforderlich; Kontaktaufnahme zur Registrierung unter: auslaenderamt@recklinghausen.de
Ein Antrag auf Asyl kann nur direkt bei der durchgehend geöffneten Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum (LEA) (Gersteinring 50, 44791 Bochum, Tel. 02931/82-6600, E-Mail: lea.asyl@bra.nrw.de) gestellt werden.

Informationen gibt es auf Ukrainisch auch hier bei den Ministerien:

Welche Dokumente sollte ich bestenfalls mitbringen?

Die wichtigsten Dokumente sind der biometrische Nationalpass, sonstige Ausweise und ggf. weitere Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden etc.).

Kontakt Ausländerbehörde:
Stadthaus A
Raum 3.01
Rathausplatz 4
45657 Recklinghausen
E-Mail: auslaenderamt@recklinghausen.de
Ansprechpartner*innen mit Tel.: https://www.recklinghausen.de/Inhalte/Startseite/Rathaus_Politik/Buergerservice/Buergerservice/_bso.asp?seite=oe&id=443

Bus und Bahn

Wer von der Ukraine aktuell als Flüchtling nach Deutschland einreist, kann kostenlos Bus und Bahn fahren: Flyer auf Ukrainisch


Ich kann meinen Lebensunterhalt nicht allein bestreiten – wo erhalte ich Hilfe?

Wer kann Leistungen nach dem SGB XII bekommen?

Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des SGB XII können Personen beantragen, die die Altersgrenze nach dem deutschen Rentenrecht erreicht haben (derzeit: 65 Jahre und 10 Monate).

Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII können Personen bekommen, die die Altersgrenze nach ukrainischem Rentenrecht erreicht haben (60 Jahre) und vor der Ausreise in der Ukraine tatsächlich auch eine Altersrente bezogen hatten.
Lag ein Rentenbezug nicht vor, sind Leistungen beim Jobcenter (Arbeitslosengeld II) zu beantragen.

Wie sind diese Personen gegen Krankheit abgesichert?

Werden Leistungen nach dem SGB XII gewährt und liegt kein anderer Krankenversicherungsschutz vor (z. B. über einen Ehepartner im Arbeitslosengeld II- Bezug), erfolgt eine Anmeldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse nach Wahl. Gemeldete Personen erhalten eine Versichertenkarte und genießen den Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen.

Wie können Leistungen nach dem SGB XII beantragt werden?

Betroffene sollten sich vorab telefonisch mit dem Fachbereich Soziales und Wohnen in Verbindung setzen. Nach einem kurzen Informationsgespräch erhalten sie von den zuständigen Mitarbeiter*innen die benötigten Antragsformulare zugeschickt. Auch erhalten sie Informationen darüber, welche ergänzenden Nachweise einzureichen sind. Die Unterlagen können schriftlich oder persönlich (nach vorheriger Terminabsprache) zurückgegeben werden.

Kontakt:

Dagmar Frey Tel.: 50 21 29 oder
Nadine Schulz Tel.: 50 21 26

Ich möchte in Recklinghausen arbeiten und/oder mein Studium, meine Ausbildung fortsetzen. An wen wende ich mich?

Ukrainer*innen können, sofern sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz erhalten haben, einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder ihr Studium fortsetzen. Nach der Antragstellung ist ggf. eine vorzeitige Erlaubnis hierzu möglich.

Bin ich krankenversichert, wie sieht es aus mit ärztlicher Versorgung?

Das Asylbewerberleistungsgesetz ermöglicht auch die Gewährung von medizinischen Leistungen.

Wo kann ich mich impfen lassen?

Ob gegen Corona, Masern, Tuberkulose usw. – Impfungen sind wichtig und bei den Arztpraxen möglich. Gegen Corona auch in den kommunalen Impfstellen.

Hier gibt es Flyer über Covid-Impfungen für verschiedene Altersgruppen auf Ukrainisch:

Allgemein | Für Fünf- bis Elf-Jährige | Für Zwölf- bis 17-Jährige
 

Ich bringe mein Haustier mit. Was muss ich beachten?

Tiere, die aus der Ukraine mitgebracht werden, müssen gemeldet werden. Das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen weist darauf hin, dass Hunde, Katzen und Frettchen aus der Ukraine in jedem Fall von Tierärzt*innen untersucht und gegen Tollwut geimpft werden müssen. Alle Infos dazu gibt es hier (Pressemitteilung auf Deutsch). 

Außerdem:

Besteht Schulpflicht für ukrainische Flüchtlingskinder?

Ja, und zwar im Alter von sechs bis 18 Jahren. Mehr Informationen gibt es hier. |Ukrainisch


Wer kann mich bei Fragen zur Betreuung und Erziehung meines Kindes unterstützen?

Das Familienbüro hilft bei der Suche nach einem Kindergartenplatz.
Sie können Ihr Kind auch in einem Kindergarten in Ihrer Nähe anmelden. Das Familienbüro meldet sich dann bei Ihnen.

Kinder, die im Sommer 2022 und im Sommer 2023 zur Schule gehen, sollen zuerst einen Kindergartenplatz bekommen. Die Kinder können dort die deutsche Sprache lernen und sich gut auf die Schule vorbereiten.
Bei der Aufnahme in den Kindergarten muss ihr Kind gegen Masern geimpft sein. Bitte wenden Sie sich an einen Arzt.

So erreichen Sie das Familienbüro:
Telefon: 02361/50 2323
E-Mail: familienbüro@recklinghausen.de
Adresse: Familienbüro der Stadt Recklinghausen, Rathausplatz 3/4, Stadthaus C (Eingang neben dem Plakat), 45657 Recklinghausen

Weitere Informationen


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Bürgerbeteiligung zur Bauleitplanung
Für Bürger*innen gibt es Möglichkeiten, sich an Bebauungsplänen und Änderungen zum Flächennutzungsplan zu beteiligen.
"Gewusst wo... 2.0" - Broschüre für Flüchtlingshelfer

 Titelbild der Broschüre

Die Broschüre "Gewusst wo... 2.0" ist ein nützlicher Wegweiser für alle Fachkräfte und ehrenamtlich Tätige in der Arbeit mit Asylbewerbern, Flüchtlingen und Zugewanderten für Recklinghausen. Mehr
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