Benötigte Unterlagen

Zur Anmeldung Ihrer Eheschließung müssen Sie in jedem Fall Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen!

Bei den aufgeführten Beispielen können Sie erkennen, welche "amtlichen" Dokumente von Ihnen vorzulegen sind. Wenn Sie sich in diesen Aufzählungen wiederfinden sollten, reichen die angekreuzten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden.

Beispiel 1: Sind Sie Deutsche*r, volljährig, ledig und kinderlos?

Dann benötigen Sie zur Anmeldung Ihrer Eheschließung folgende Unterlagen:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch bzw. einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister, sofern Ihre Geburt Im Inland beurkundet wurde (nicht zu verwechseln mit einer Geburtsurkunde!)
  • eine Meldebescheinigung mit allen Angaben von der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes (gegebenenfalls auch die des Nebenwohnsitzes) 
 

Beispiel 2: Sind Sie Deutsche*r, verwitwet oder geschieden oder Ihre Lebenspartnerschaft hat sich durch Tod oder Gerichtsurteil aufgelöst?

Dann benötigen Sie für Ihre Anmeldung folgende Unterlagen:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch bzw. einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister, sofern Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde (nicht zu verwechseln mit einer Geburtsurkunde!)
  • eine Meldebescheinigung mit allen Angaben von der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes (gegebenenfalls auch die des Nebenwohnsitzes)
  • eine Eheurkunde Ihrer letzten Ehe mit Nachweis über die Auflösung (Tod/Scheidung)
  • sofern Sie eine Lebenspartnerschaft begründet hatten, eine Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk (Tod/gerichtliche Aufhebung)
  • die Einbürgerungsurkunde, sofern Sie eingebürgert wurden
 

In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall vorab (auch telefonisch) beim Standesamt erkundigen:

  • eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit 
  • eine/r der Verlobten ist nicht in Deutschland geboren
  • eine/r der Verlobten gehört zum Personenkreis der Vertriebenen/Spätaussiedler
  • eine/r der Verlobten hat ein oder mehrere minderjährige Kinder
  • die Verlobten haben gemeinsame Kinder
  • eine/r der Verlobten ist adoptiert
  • eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen/Lebenspartnerschaften
  • eine/r der Verlobten hat im Ausland geheiratet und/oder ist im Ausland geschieden

 

Ihre Ansprechpartner*innen finden Sie hier.

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