Die Bezüge der Beamtenanwärter*innen richten sich nach dem Landesbesoldungsgesetz NRW.
Verwaltungswirt*in
Der Anwärtergrundbetrag beträgt monatlich 1.499,78 Euro brutto.
Ggf. werden Familienzuschläge gem. § 43 Landesbesoldungsgesetz NRW gezahlt.
Bachelor of Laws / Bachelor of Arts - Verwaltungsinformatik
Der Anwärtergrundbetrag beträgt monatlich 1.555,68 Euro brutto.
Ggf. werden Familienzuschläge gem. § 43 Landesbesoldungsgesetz NRW gezahlt.
Bachelor of Laws in Teilzeit
Der Anwärtergrundbetrag beträgt monatlich 1.138,30 Euro brutto.
Ggf. werden Familienzuschläge gem. § 43 Landesbesoldungsgesetz NRW gezahlt.
Vermögenswirksame Leistungen
Anwärter*innen erhalten vermögenswirksame Leistungen in Höhe 6,65 Euro.