Fundtiere

Sie haben ein Haustier im Gebiet der Stadt Recklinghausen verloren oder gefunden? Das Ordnungsamt hilft Ihnen gerne weiter.

Sollten Sie ein Haustier (Hund, Katze, Kaninchen, Meerschweinchen und andere kleine Heimtiere wie Degus, Chinchillas, Ratten, Mäuse, Hamster, ein Reptil (Kornnattern, Bartagamen, Schildkröte) oder einen Vogel wie Wellensittich, Nymphensittich usw.) finden, bitten wir Sie, sich zunächst nach Möglichkeit in der Nachbarschaft zu erkundigen, ob es dort vermisst wird. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie sich an das Ordnungsamt der Stadt Recklinghausen (Telefon 02361/501648 oder 501636) oder direkt an das Tierheim Recklinghausen (Telefon 02361/67593, Waldstraße 2 a, 45661 Recklinghausen) wenden.

Das Tierheim ist zu folgenden Uhrzeiten erreichbar und kann ein Fundtier aufnehmen:

Montag bis Freitag:  8 bis 17 Uhr
Samstag:  8 bis 14 Uhr
Sonntag + Feiertag: 8 bis 12 Uhr

Sie können das gefundene Tier z. B. in einem ausreichend großen und gut belüfteten Karton für den Transport direkt dort, nach telefonischer Rücksprache, abgeben. Wenn Ihnen die Abgabe dort nicht möglich ist, können Sie telefonisch mit dem Tierheim auch die Abholung bei Ihnen bzw. am Fundort ausmachen. So ist gewährleistet, dass die Eigentümer*innen auf allerschnellstem Wege wieder mit ihren Haustieren zusammenfinden.

Sollten Sie außerhalb der Zeiten des Tierheims ein Haustier finden, so bitten wir Sie, es bis zum nächsten Tag aufzunehmen und zu versorgen, um es dann dem Tierheim zu übergeben. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie sich direkt an die Kreisleitstelle Recklinghausen wenden (Telefon 02361/93940), von dort wird der Bereitschaftsdienst des Ordnungsamtes informiert. Dieser kann das Tier dann vor Ort am Tierheim in Empfang nehmen, es ggf. bei Ihnen abholen oder einen Dienstleister mit der Abholung bei Ihnen beauftragen.
 
Verletzte gefundene Haustiere können direkt in der Tierklinik Anicura (Am Stadion 113, 45659 Recklinghausen) abgegeben werden.

Bitte beachten Sie, dass Wildtiere (Tauben, Enten, Singvögel, Feldhasen, Füchse etc.) oder z. B. Freigängerkatzen grundsätzlich keine Fundtiere sind. Insbesondere Freigängerkatzen sind nur dann als Fundtiere zu werten, wenn sie erkennbar hilfebedürftig sind.

Sollten Sie ein Wildtier vorfinden, das den Anschein macht, verletzt oder krank zu sein, wenden Sie sich im Zweifel bitte an den zuständigen Jagdpächter oder die Feuerwehr. Die Auskunft, welcher Jagdpächter für das jeweilige Gebiet zuständig ist, erhalten Sie während der Dienstzeit über den Kreis Recklinghausen unter 02361 53-5019 (außerhalb der Dienstzeiten können die Kontaktdaten über die Polizei 110 angefragt werden). Tierarztbesuche mit Wildtieren müssen im Zweifel mit eigenen finanziellen Mitteln bezahlt werden.

Bitte lesen Sie sich folgende Hinweise durch:

Fundtiere sind Tiere, die ihrem Besitzer entlaufen sind.

Hunde:

Um einen Fundhund durch das Tierheim oder das Ordnungsamt bei Ihnen abholen zu lassen, muss dieser gesichert sein, d.h. entweder irgendwo angebunden, angeleint oder in einen Garten, Flur o.ä. gelockt worden sein, in dem er eingefangen werden kann. Hunde, die frei auf der Straße herumlaufen, sind bis zum Eintreffen höchstwahrscheinlich entlaufen, ein Hinterherlaufen hinter einem flüchtenden Hund ist absolut kontraproduktiv und auch gefährlich. Bitte melden Sie Sichtungen von auf der Straße freilaufenden Hunden gerne dem Tierheim oder Ordnungsamt aber vermeiden Sie, einen Hund einfangen zu wollen, indem Sie hinter ihm herlaufen, er wird in einen Fluchtmodus verfallen.

Katzen:

Katzen brauchen nur direkt Hilfe, wenn sie offensichtlich verletzt oder apathisch (bewegen sich nicht mehr weg, liegen auf einer Stelle) sind.
Wenn Katzen „gefunden“ werden, die z.B. bei Ihnen vor der Tür sitzen und sogar und maunzen, möchten wir Sie zunächst bitten, das Tier sitzen zu lassen, zu beobachten und vor allem nicht zu füttern. (Freigänger-)Katzen, die vor Türen o.ä. gefüttert werden, neigen dazu, dort zu bleiben, und nicht wieder nach Hause zurück zu gehen. Sollten diese Katzen nach drei Tagen des dauerhaften Sitzens bei Ihnen nicht weggegangen sein, können Sie sich tagsüber im Tierheim melden und die Abholung des Tieres klären.
Zahme Katzenbabys, die Ihnen zugelaufen sind oder die Sie schon aufgefunden haben, weil sie z.B. auf der Straße oder im Garten saßen, gelten selbstverständlich als hilfebedürftiges Fundtier. Hier sollte aber immer in der Umgebung geschaut werden, ob dort nicht noch Geschwister des Katzenbabys zu finden sind.

Bei wilden/verwilderten Katzen (fauchen, spucken, lassen sich nicht problemlos anfassen) kann der Aktive Tierschutz informiert werden.

Ein dringender Rat unsererseits an alle Haustierhalter: 

Bitte lassen Sie ihr Tier chippen. Die Kosten für das Einsetzen eines Chips liegen aktuell bei rund 30 Euro. Hierdurch wird das Zusammenführen von Halter*innen mit verlorenen Tieren sehr stark vereinfacht. Wichtig ist dabei, dass Sie ihr Tier und den zugehörigen Chip anschließend auch in einer Datenbank online registrieren. Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem Tierarzt, dem Tierheim oder dem Ordnungsamt. Für Freigängerkatzen besteht in Recklinghausen auch eine Pflicht, diese Tiere kastrieren und chippen zu lassen. Hier finden Sie weitergehende Informationen zur Katzenschutzverordnung des Kreises Recklinghausen.

Die Aufbewahrungsfrist eines Fundtieres (welches ja auch eine Fundsache im Sinne des BGB ist) beginnt mit der Anzeige des Fundes und beträgt sechs Monate. Danach wird die Fundsache an den Findenden herausgegeben, sofern dies geltend gemacht wurde.
Fundsachen, die an keinen Empfangsberechtigten herausgegeben worden sind und an denen keine Fundrechte geltend gemacht werden, werden durch das Tierheim vermittelt.

Fundtiere können bei glaubhafter Schilderung der Besitzansprüche, Nachweis von Unterlagen und Erstattung der angefallenen Kosten wieder durch das Tierheim an den Eigentümer herausgegeben werden.


Ansprechpartner*innen

Frau N. Schmidt
Ordnungsamt
Tel. 02361/50-1648
Nachricht senden an Frau N. Schmidt


Frau J. Nowoczin
Ordnungsamt
Tel. 02361/50-1636
Nachricht senden an Frau J. Nowoczin


Tierheim Recklinghausen
Waldstraße 2 a
45661 Recklinghausen
Telefon: 02361/67593
E-Mail: info@tierheim-recklinghausen.de
 

   


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