Der Katastrophenschutz ist in der Bundesrepublik Deutschland Teil der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und stellt eine Gemeinschaftsaufgabe der Länder sowie der Kreise und kreisfreien Städte dar. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Grundgesetz sowie aus den jeweiligen Landesgesetzen. In Nordrhein-Westfalen ist dies das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW).
Ein Großschadensereignis liegt vor, wenn durch ein Schadensereignis Leben oder Gesundheit einer größeren Zahl von Menschen, erhebliche Sachwerte, die Umwelt oder die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt werden, dass eine über den alltäglichen Einsatz hinausgehende, koordinierte Gefahrenabwehr erforderlich ist. Darüber hinaus kennt das BHKG NRW noch die Katastrophe, welche die weitgehende Zerstörung der Infrastrukturen bezeichnet. In solchen Lagen sind besondere organisatorische, personelle und materielle Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung notwendig.
Gemäß den Regelungen des BHKG NRW obliegt die Zuständigkeit für den Katastrophenschutz grundsätzlich den Kreisen und kreisfreien Städten. Der Kreis Recklinghausen nimmt hierbei im Vest diese Aufgabe als untere Katastrophenschutzbehörde wahr und ist verantwortlich für die Vorbereitung und Bewältigung von Großschadensereignissen und Katastrophen im Kreisgebiet. Hierzu gehört insbesondere die Gefahrenabwehrplanung, die Koordinierung der beteiligten Einsatz- und Hilfsorganisationen sowie die Einrichtung und Führung von Krisen- und Führungsstäben.
Das BHKG NRW sieht für entsprechende Schadenslagen die Bildung von Krisenstäben (Verwaltungs- bzw. Krisenstäbe) sowie von operativ-taktischen Einsatzleitungen vor. Diese Strukturen dienen dazu, sowohl die strategisch-administrative als auch die operative Bewältigung von Großschadensereignissen sicherzustellen. Die Einrichtung eines Krisenstabes auf Kreisebene erfolgt regelmäßig durch den Landrat als Leiter der unteren Katastrophenschutzbehörde.
Für Schadenslagen, die unterhalb der Schwelle eines Großschadensereignisses liegen und bei denen daher der Krisenstab des Kreises (noch) nicht einberufen wird, hat die Stadt Recklinghausen auf Grundlage des BHKG NRW einen Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) eingerichtet. Dieser Stab dient der strukturierten Bewältigung besonderer Einsatzlagen mit erhöhtem Koordinierungs- und Abstimmungsbedarf auf kommunaler Ebene und arbeitet neben der taktisch-operativen Einsatzleitung der Feuerwehr.
Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse ist als administrativ-organisatorische Komponente ausgestaltet und wird häufig auch als Verwaltungsstab bezeichnet. Er arbeitet eng mit der Einsatzleitung der Feuerwehr zusammen, die die operativ-taktische Komponente der Gefahrenabwehr wahrnimmt. Der SAE unterstützt insbesondere durch Lagebewertung, Ressourcenkoordination, Öffentlichkeitsarbeit, logistische Maßnahmen sowie durch die Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Organisationen und Versorgungsunternehmen.
Politisch-gesamtverantwortlich ist der Stab für außergewöhnliche Ereignisse dem Bürgermeister der Stadt Recklinghausen unterstellt, der im Rahmen seiner kommunalrechtlichen Zuständigkeit die Gesamtverantwortung für die Gefahrenabwehr auf Stadtgebiet trägt.
Im Verteidigungsfall oder bei Spannungsfällen geht der Katastrophenschutz der Länder in den Zivilschutz über. Dieser ist gemäß Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes. In diesem Fall wirken die Länder und Kommunen im Rahmen der ihnen zugewiesenen Aufgaben bei der Durchführung des Zivilschutzes mit, insbesondere durch die Nutzung bestehender Katastrophenschutzstrukturen und -einheiten.
Im Kreis Recklinghausen werden über NINA insbesondere folgende Gefahrenlagen gemeldet:
Die Sirenenwarnung wird regulär mit kurzen Durchsagen über Radio oder Hinweisen in der NINA-Warn-App kombiniert, um detaillierte Verhaltensanweisungen zu geben.
Vorteile von Cell Broadcast:
Im Kreis Recklinghausen ergänzt Cell Broadcast die Warn-App NINA und die Sirenen. Dadurch ist sichergestellt, dass Warnungen schnell und breitflächig an die Bevölkerung gelangen, auch wenn Personen keine App installiert haben oder sich in Bereichen mit eingeschränktem Internetzugang befinden.
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