Architektinnen und Architekten (Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser) haben sowohl die Möglichkeit, einen Antrag online zu stellen, als auch den Verfahrensstand aller von ihnen gestellten Anträge mitzuverfolgen.
Bei einem online gestellten Bauantrag gibt die Architektin oder der Architekt die relevanten Stammdaten (wer, wo, was) ein. Zudem können sämtliche Bauvorlagen (Pläne usw.) übertragen werden. Nach Übernahme in die Datenbank und Freischaltung durch die Bauordnung stehen alle Informationen in der Online-Auskunft zur Verfügung.
Für die Anmeldung (Auskunft und Antragstellung) gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Übertragung der Bauvorlagen ohne qualifizierte digitale Signatur
Hier muss der Antrag spätestens zur Erteilung der Baugenehmigung als Papierausfertigung unterschrieben bei der Bauordnung vorliegen.
2. Übertragung der Bauvorlagen mit qualifizierter digitaler Signatur
Der Antrag wird ausschließlich digital verarbeitet, es muss keine Papierausfertigung des Antrags eingereicht werden und die Baugenehmigung wird ebenfalls digital zugestellt.
Weitere Informationen und erstmalige Registrierung
Antragstellung und Auskunft für Architekten
Pressemitteilung: "Noch einfacher mit neuem Personalausweis: Digitaler Bauantrag mit Signatur"