Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die über einen gesicherten Aufenthalt im deutschen Bundesgebiet verfügen und sich bereits seit mehreren Jahren rechtmäßig im Inland aufhalten, können die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beantragen.

Alle wichtigen Anträge und Informationen zur Einbürgerung haben wir für Sie hier zusammengestellt.
Die Einbürgerung (Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft) von Ausländern wird je nach Herkunftsstaat und Aufenthaltsdauer unterschiedlich geregelt. Da das Staatsangehörigkeitsrecht wegen einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen sehr kompliziert ist, können hier nicht alle möglichen Fallkonstellationen dargestellt werden. Die Voraussetzungen im Einzelfall können Sie bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner des Verwaltungsbereiches Staatsangehörigkeitswesen erfragen.
Für einen Antrag auf Einbürgerung benötigen Sie grundsätzlich:
- vollständig ausgefülltes und nicht unterschriebenes Antragsformular
- Nationalpass, Reiseausweis für Geflüchtete/Ausländer/Staatenlose, Passersatz, Ausweis oder Ausweisersatz
- Gültiger Aufenthaltstitel (gilt nicht für EU-Bürger*innen)
- Geburtsurkunde, Auszug aus dem Familienregister, ggf. Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsurteil
- Passfoto
- Lebenslauf (ab dem 16. Lebensjahr)
- Arbeitsvertrag
- Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate aller Familienangehörigen
- ggf. Wohngeldbescheid, Bescheid über Kinderzuschlag, Bafög-Bescheid
- Aktuelle Mietbescheinigung, ggf. Heizkostennachweis; bei Eigentum: Grundbuchauszug, Nachweis über Tilgung, Bescheid über Grundbesitzabgaben, sowie Nachweise über anderweitige laufenden Kosten (z.B. Frischwasser)
- Bei Selbständigkeit: Gewerbeanmeldung, Steuerbescheide der letzten zwei Jahre (sofern Unternehmen seit zwei Jahren besteht), Bescheinigung des Steuerberaters, Nachweis über den Krankenversicherungsschutz und die private Altersvorsorge
- Meldebescheinigung für die Einbürgerung (erhältlich beim Bürgerbüro)
- Aktueller Rentenversicherungsverlauf
- Unter 16 Jahren: Schulbescheinigung und Zeugnisse der letzten vier Jahre (sofern Schulbesuch kürzer, alle vorhandenen Zeugnisse), Bescheinigung der Kindertagesstätte bei Kinder, welche im Kindergarten betreut werden
- Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (z.B. Zertifikat Deutsch B1, deutscher Schulabschluss, eine deutsche Berufsausbildung, abgeschlossenes Studium an einer deutschsprachigen Hochschule)
- Über 16 Jahren: Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse [mind. Hauptschulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule, abgeschl. Berufsausbildung in Deutschland oder erfolgreich abgeschlossenes Studium in Deutschland (vorausgesetzt berufsbegleitender Unterricht mit staatsbürgerlichen Inhalten, z.B. Politik oder Gesellschaftslehre) oder Test Leben in Deutschland bzw. Einbürgerungstest]
Ausnahmen von bestimmten Voraussetzungen bei sog. Gastarbeitergeneration, Menschen mit Behinderung und anderer Einzelfälle sind unter Umständen möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer
Einbürgerungsbehörde.
Bitte beachten Sie, dass die Liste nicht abschließend ist.
Je nach Sachverhalt und Lebenssituation können weitere Unterlagen von Ihnen benötigt werden.