Notsituationen kommen überraschend und bedürfen einer schnellen Behandlung. Dies ist
zum Beispiel der Fall, wenn eine Mutter aus gesundheitlichen Gründen plötzlich ausfällt und
Kinder zu versorgen sind. Hier kann das Jugendamt, wenn die Notsituationen nicht innerhalb
der Familie oder Nachbarschaft geregelt werden kann, bei der Suche nach einer geeigneten
Betreuungsmöglichkeit behilflich sein.
Während der regulären Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8 bis 13 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
erreichen Sie die Fachkräfte des Jugendamtes über das Sekretariat unter folgenden
Rufnummern: 02361/50-2221 oder 50-2181.
Befindet sich ein Kind oder Jugendlicher in einer dringenden Notsituation, sind
Fachkräfte des Jugendamtes auch außerhalb der Dienstzeiten erreichbar.
Der Kontakt wird über die Polizei, Telefon 02361/55-0, oder die Feuerwehrleitstelle, Telefon 02361/9394-0, hergestellt.
Die nationale Notrufnummer 110 sollte nur bei dringenden Gefahrensituationen
angewählt werden!
Allgemeiner Sozialer Dienst
Wenn Eltern, Kinder und Jugendliche Beratung, Hilfe und Unterstützung in sozialen Fragen und bei Problemen suchen, ist der Allgemeine Soziale Dienst der richtige Ansprechpartner. Mehr
Beratung für Kinder und Jugendliche
Es gibt Situationen für Kinder und Jugendliche, in denen die Probleme einfach über den Kopf wachsen. Dann ist der Allgemeine Soziale Dienst auch ihr Ansprechpartner. Mehr
Erziehungsprobleme
Die Arbeit der Fachkräfte im Allgemeinen Sozialen Dienst zielt darauf, die Eltern so zu unterstützen, dass sie mit ihren Kindern und als Familie auf Dauer zurechtkommen. Zur Hilfe bei Erziehungsproblemen kommen unterschiedliche Lösungen in Betracht. Mehr
Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe
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Der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Recklinghausen gehört zu den wichtigsten Zielen des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie. Dabei spielt vor allem auch der erzieherische Kinder- und Jugendschutz eine Rolle. Mehr
Kindeswohlgefährdung, Kindesmisshandlung und -missbrauch
Von Misshandlung und sexuellem Missbrauch betroffen sein können Kinder und Jugendliche - Mädchen und Jungen - aus allen sozialen Schichten. Hilfe erhalten Sie beim Jugendamt, das auch bei Kindeswohlgefährdung der richtige Ansprechpartner ist. Mehr
Partnerschaft, Trennung und Scheidung
Eltern wie Kinder benötigen in einer Phase, in der eine Trennung oder Scheidung droht, Gesprächspartner, Informationen und Unterstützung. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie bietet daher allen Eltern in dieser Situation Trennungs- und Scheidungsberatung an - auch schon bevor eine Trennung erfolgt ist. Mehr
Sorgerecht
Die elterliche Sorge beinhaltet die Pflicht und das Recht, für ein minderjähriges Kind zu sorgen. Welche Regelungen möglich sind, erfahren Sie hier.
Unterhalt und Unterhaltsvorschuss
Lebt das Kind dauerhaft bei nur einem Elternteil, ist der andere Elternteil verpflichtet, Kindesunterhalt zu leisten. Die Höhe des Unterhalts bemisst sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Das Jugendamt hilft auch, wenn es Ärger mit dem Unterhalt gibt. Mehr
Vaterschaftsanerkennung
Wenn ein Kind geboren wird und die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, kann die Vaterschaft durch den leiblichen Vater anerkannt werden. Was bei einer Vaterschaftsanerkennung zu tun ist, lesen Sie hier.
Vormundschaften und Pflegschaften
Wenn Eltern die Interessen ihrer Kinder nicht mehr vertreten können oder dürfen, bekommen die Kinder einen Vormund. Mehr