Geburtsbeurkundung - Unterlagen

Welche Unterlagen werden für die Beurkundung der Geburt benötigt?

Beispiel 1: Sie sind miteinander verheiratet

Bei Eheschließung im Inland:

- Ihre Geburtsurkunden

und

- Ihre Heirats- (Ehe-)urkunde

- oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister

- oder eine beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag geführten Familienbuch (Dieses Urkunde befindet sich bei Eheschließung vor 2009 in Ihrem Stammbuch)

- Ihren Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzdokument

 

Bei Eheschließung im Ausland:

- Mehrsprachige (Internationale) Heiratsurkunde oder Heiratsurkunde mit einer vom öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer gefertigten Übersetzung

- Ihren Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzdokument

- Es können in diesem Fall weitere Unterlagen erforderlich werden. Bitte informieren Sie sich vorab beim Standesamt.


Beispiel 2: Sie sind nicht miteinander verheiratet

- die Geburtsurkunde der Mutter

- falls die Vaterschaft beim Jugendamt anerkannt wurde, die Erklärung hierüber

- die Geburtsurkunde des Vaters

- sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärung (abzugeben beim Jugendamt)

- Ihren Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzdokument

 

Beispiel 3: Sie sind geschieden oder verwitwet

- Ihre Heirats- (Ehe-)urkunde mit dem Vermerk über die Auflösung der Ehe (Tod oder Scheidung),

- oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister mit dem Vermerk über die Auflösung der Ehe (Tod oder Scheidung),

- oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag geführten Familienbuch (Diese Urkunde befindet sich bei Eheschließung vor 2009 in Ihrem Stammbuch), zusätzlich die Sterbeurkunde oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

- falls die Vaterschaft beim Jugendamt anerkannt wurde, die Erklärung hierüber

- die Geburtsurkunde des Vaters

- sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärung (abzugeben beim Jugendamt)

- Ihren Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzdokument

 
Zusätzliche Hinweise

  • Bei Urkunden aus dem Ausland sind ggf. besondere Formerfordernisse zu beachten (Apostille, Legalisation, etc.).
  • Urkunden in fremder Sprache sollten in Deutschland von einem vereidigten und beim Oberlandesgericht ermächtigten Übersetzer übersetzt werden. Nur so kann ein sicherer Übersetzungsstandard garantiert werden.
  • Ausländische Staatsangehörige müssen ihre Staatsangehörigkeit durch Vorlage eines Reisepasses, einer Passersatzbescheinigung oder eines anderweitigen ausreichenden Dokumentes nachweisen.
  • Ein Dolmetscher muss bei Ihrer Vorsprache im Standesamt zugegen sein, wenn Sie der deutschen Sprache nicht oder nicht vollständig mächtig sind. Ein Beteiligter (z.B. Verwandtschaft) darf nicht als Dolmetscher tätig werden.
  • Haben Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit oder Sie gehören zum Personenkreis der Spätaussiedler/Vertriebenen, dann können weitere Unterlagen, sowie die Klärung namensrechtlicher Auswirkungen erforderlich werden.


Es wäre zu umfangreich, hier alle Informationen abschließend aufzuführen. Wenn Sie noch spezielle Fragen haben sollten, setzen Sie sich bitte frühzeitig telefonisch oder auch persönlich mit uns in Verbindung . Wir beraten und informieren Sie gerne!

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