Welche Unterlagen werden für die Beurkundung der Geburt benötigt?
Beispiel 1: Sie sind miteinander verheiratet
Bei Eheschließung im Inland:
- Ihre Geburtsurkunden
und
- Ihre Heirats- (Ehe-)urkunde
- oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister
- oder eine beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag geführten Familienbuch (Dieses Urkunde befindet sich bei Eheschließung vor 2009 in Ihrem Stammbuch)
- Ihren Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzdokument
Bei Eheschließung im Ausland:
- Mehrsprachige (Internationale) Heiratsurkunde oder Heiratsurkunde mit einer vom öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer gefertigten Übersetzung
- Ihren Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzdokument
- Es können in diesem Fall weitere Unterlagen erforderlich werden. Bitte informieren Sie sich vorab beim Standesamt.
Beispiel 2: Sie sind nicht miteinander verheiratet
- die Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Vaterschaft beim Jugendamt anerkannt wurde, die Erklärung hierüber
- die Geburtsurkunde des Vaters
- sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärung (abzugeben beim Jugendamt)
- Ihren Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzdokument
Beispiel 3: Sie sind geschieden oder verwitwet
- Ihre Heirats- (Ehe-)urkunde mit dem Vermerk über die Auflösung der Ehe (Tod oder Scheidung),
- oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister mit dem Vermerk über die Auflösung der Ehe (Tod oder Scheidung),
- oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag geführten Familienbuch (Diese Urkunde befindet sich bei Eheschließung vor 2009 in Ihrem Stammbuch), zusätzlich die Sterbeurkunde oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- falls die Vaterschaft beim Jugendamt anerkannt wurde, die Erklärung hierüber
- die Geburtsurkunde des Vaters
- sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärung (abzugeben beim Jugendamt)
- Ihren Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzdokument
Zusätzliche Hinweise
Es wäre zu umfangreich, hier alle Informationen abschließend aufzuführen. Wenn Sie noch spezielle Fragen haben sollten, setzen Sie sich bitte frühzeitig telefonisch oder auch persönlich mit uns in Verbindung . Wir beraten und informieren Sie gerne!
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