Fachbereichsleiterin: Ute Jablonsky
Dezernat: Bürgermeister
Dezernent: Christoph Tesche
Die Einrichtungen der Rechnungsprüfung sind - unabhängig von ihrer jeweiligen Bezeichnung wie Rechnungsprüfungsamt, Revisionsamt oder Fachbereich für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision - Pflichteinrichtungen, die insbesondere für den Rat die Finanz- und Haushaltskontrolle der Stadtverwaltung nach der Gemeindeordnung durchführen.
Die besondere Stellung wird u. a. dadurch dokumentiert, dass die kommunalen Prüfungseinrichtungen dem Rat der Stadt direkt unterstellt und nur diesem gegenüber verantwortlich sind. Die Prüfer*innen der Rechnungsprüfung sind bei der Durchführung ihrer Aufgaben unabhängig und weisungsfrei. Der Rat bestellt die Fachbereichsleitung und die Prüfer*in und beruft sie ab. Alle diese Elemente sichern eine unbeeinflusste Wahrnehmung der Prüfungsaufgaben im Interesse des Rates und damit letztendlich im Interesse aller Bürger*innen.
Der Fachbereich Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision prüft und berät die Verwaltung mit dem Ziel, dass die Aufgaben nach Gesetz und Recht durchgeführt und die öffentlichen Mittel - und damit Ihre Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben - effektiv und effizient eingesetzt werden. Als besondere Aufgabe wurde dem Fachbereich die Aufgabe der Korruptionsprävention zusätzlich übertragen.
Neben der Prüfung wächst in zunehmendem Maße die Bedeutung der Beratung. Diese erfolgt durch das Aufgreifen von Themen durch die Prüfer*innen, durch die gezielte Ansprache aus den Fachbereichen zur Unterstützung bei bestimmten Aufgabenstellungen, durch die begleitende Prüfung von Prozessen und die aktive Teilnahme an Arbeits- und Projektgruppen.
Der Fachbereich Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision ist eine kleine Organisationseinheit mit z. Z. insgesamt zehn Stellen. Neben der Fachbereichsleitung gibt es Prüfer*innen mit den Schwerpunkten Finanzkontrolle, Prüfung der Jahresabschlüsse und Gesamtabschlüsse, Verwaltungsprüfung, ADV-Prüfung, betriebswirtschaftliche Prüfung sowie technische Prüfung mit den Fachrichtungen Hochbau sowie Tief- und Landschaftsbau.