Grundbesitzabgaben

Der Begriff Grundbesitzabgaben umfasst:

Die Höhe der Grundsteuern und der Gebühren werden den Steuerpflichtigen in der Regel zusammengefasst zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres für das gesamte Jahr durch Jahresbescheid bekanntgegeben. Veränderungen im Laufe des Jahres werden durch geänderte Grundbesitzabgabenbescheide vorgenommen.

Fälligkeit
Festgesetzt werden die Grundbesitzabgaben pro Kalenderjahr, zu zahlen sind sie jedoch in vier Teilbeträgen einmal pro Quartal, und zwar zu den gesetzlich festgesetzten Terminen: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Grundbesitzabgaben einmal jährlich komplett zu bezahlen. Dieser Jahresbetrag wird am 1. Juli eines Jahres fällig. Wer diese Variante wählt, muss spätestens bis zum 30. September des Vorjahres einen entsprechenden Antrag stellen.

Aktueller Hinweis: Neu-Bewertung der Grundstücke durch das Finanzamt

 

Kontakt
Fachbereich Finanzen
Kaiserwall 21
45657 Recklinghausen


Ihre Ansprechpartner*innen finden Sie hier.


Formulare


Grundsteuer

Die Grundsteuer wird auf jegliche Art von Grundbesitz erhoben. Dazu gehören alle Arten von Immobilien und die unbebauten Grundstücke. Sie ist unterteilt in die Grundsteuer A (Betriebe der Land-, Forst- und Gartenwirtschaft) und die Grundsteuer B (alle sonstigen Immobilien).

Rechtsgrundlagen
Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer sind das Grundsteuergesetz, das Bewertungsgesetz und die Abgabenordnung. Die Höhe der Hebesätze wird in der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze in der Stadt Recklinghausen in der jeweils gültigen Fassung festgesetzt. Die aktuelle Satzung vom 27. September 2012 finden Sie hier.

Zuständigkeit bei der Erhebung der Grundsteuer
Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages erfolgt durch das Finanzamt. Die Erhebung und Festsetzung der Grundsteuer fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde.

Bemessungsgrundlage der Grundsteuer
Zuerst ermittelt das Finanzamt den sogenannten Einheitswert der Immobilie oder des Grundstücks sowie den steuerpflichtigen Anteil dieses Wertes - die Grundsteuermesszahl - und berechnet daraus den Grundsteuermessbetrag. Dieser wird vom Finanzamt im Grundsteuermessbescheid festgesetzt. Gleichzeitig wird festgelegt, wer steuerpflichtig ist und ab wann das Objekt besteuert wird. Der Grundsteuermessbescheid wird der Gemeinde übermittelt.

Festsetzung der Grundsteuer
Bei der Festsetzung der Grundsteuer ist die Gemeinde an die Feststellungen im Grundlagenbescheid des Finanzamtes gebunden. Durch Anwendung des jeweils gültigen Hebesatzes (Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz) setzt sie die Grundsteuer mit dem Grundsteuerbescheid bzw. mit dem Grundbesitzabgabenbescheid fest.

Eigentumswechsel an Immobilien
Wenn das Eigentum an Immobilien wechselt, gelten hinsichtlich der Grundbesitzabgaben besondere gesetzliche und satzungsrechtliche Bestimmungen, über die wir Sie gerne informieren möchten. Die Stadt Recklinghausen wird nicht unmittelbar von Notaren oder vom Amtsgericht (Grundbuchamt) über den Eigentumswechsel informiert, sondern in der Regel erst vier bis acht Monate später durch die Bewertungsstelle des zuständigen Finanzamtes in Form einer Zurechnungsfortschreibung. Nach Paragraf 10 Grundsteuergesetz ist derjenige Schuldner der Grundsteuer, dem der Steuergegenstand (hier: das bebaute oder unbebaute Grundstück) bei der Feststellung des Einheitswertes durch das Finanzamt zugerechnet wurde. Das Finanzamt nimmt die Zurechnung auf den neuen Eigentümer aufgrund des Paragraf 9 Grundsteuergesetz grundsätzlich erst zum 1. Januar des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres vor.

Die Grundsteuer wird von der Stadt Recklinghausen auf der Grundlage des ihr vom Finanzamt mitgeteilten Grundsteuermessbescheides festgesetzt (Paragraf 171 Abs. 10 i.V.m. Paragraf 351 Abs. 2 Abgabenordnung - AO). Die Stadt Recklinghausen ist daher bei Ihrer Steuerfestsetzung an dessen Inhalt gebunden. Solange kein neuer Grundsteuermessbescheid vorliegt, bleibt der bisherige Grundstückseigentümer Schuldner der Grundsteuer und ist zu deren Zahlung verpflichtet. Sobald der Stadt Recklinghausen ein geänderter Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes für das veräußerte Objekt zugeht, wird ein neuer Grundsteuerbescheid erlassen. Verkäufer und Käufer steht es aber selbstverständlich frei, sich dahingehend zu einigen, dass der Käufer die Grundsteuer bereits vor der Zurechnung durch das Finanzamt zahlt.

Die Stadt Recklinghausen weist darauf hin, dass es sich hierbei um eine rein privatrechtliche Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer handelt, die die bestehende Haftungsverpflichtung des bisherigen Eigentümers gegenüber der Stadt Recklinghausen nicht beeinflusst. Dieses Formular muss von dem bisherigen und jetzigen Eigentümer unterschrieben werden. Für einen reibungslosen Ablauf bitten wir auch darum, das SEPA-Formular an die Finanzbuchhaltung (Stadtkasse) weiterzuleiten.

Hebesatz
Der Grundsteuerhebesatz wird durch Beschluss des Rates festgelegt. Er bleibt in 2020 unverändert.

Grundsteuer A: 390 von Hundert

Grundsteuer B: 695 von Hundert
 


Abfallbehälter der KSRAbfallgebühren

Für die Inanspruchnahme von Leistungen der Abfallentsorgung der Stadt und sonstigen abfallwirtschaftlichen Maßnahmen werden Benutzungsgebühren erhoben.

Zuständigkeit bei der Abfallentsorgung
Die Abfallentsorgung wird durch die Kommunalen Servicebetriebe Recklinghausen (KSR) vorgenommen, und zwar für den Restabfallbehälter (graue Tonne), die Biotonne (braune Tonne), Altpapiertonne (blaue Tonne) und die gelbe Tonne (Entsorgung von Leichtverpackungen).

Bei Fragen zur Zuteilung und Aufstellung der Behälter, Verringerung oder Erhöhung des Behältervolumens, bei Problemen mit beschädigten oder nicht geleerten Behältern, wenden Sie sich bitte direkt an die KSR.

Zuständigkeit bei der Festsetzung der Gebühren
Der Fachbereich Finanzen - Veranlagung - setzt die zu zahlenden Gebühren fest und ist Ansprechpartner zu allen Fragen rund um den Gebührenbescheid. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen
Gemeindeordnung und Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen,
Gebührensatzung der Stadt Recklinghausen für die Abfallwirtschaft vom 23.12.1992 in der jeweils gültigen Fassung. Die aktuelle Satzung finden Sie hier

Gebührenmaßstab
Die Gebühr für die Entsorgung von Restabfällen, Bioabfällen und Papier, Pappe und Kartonagen wird als Einheitsgebühr nach dem Fassungsvermögen und der Häufigkeit der Leerung der Restabfallbehälter bemessen. Die gelbe Tonne finanziert sich über das Duale System Deutschland (Grüner Punkt) und unterliegt keiner Gebühr.

Gebührensätze
Die Höhe der Gebührensätze ist so bemessen, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen voraussichtlichen Kosten in der Regel gedeckt sind.

Aufgrund steigender Personalkosten und hoher Inflation, u.a. bedingt durch die Ukrainekrise sowie unverändert vorhandener Auswirkungen der Coronapandemie war eine Anpassung der Gebührentarife erforderlich. Diese Anpassung der Abfallbeseitigungsgebühren resultiert darüber hinaus im Wesentlichen aus den stark gestiegenen Entsorgungskosten des Kreises Recklinghausen.

Länge des TransportesTonnenartvonaufum%
 < 15 m
 > 15 m / sonstige
 Erschwernisse
 Treppentonne
 < 15 m
 > 15 m / sonstige
 Erschwernisse
 > 10 m / sonstige
 Erschwernisse
 60 l und 120 l  

 60 l und 120 l
 60 l und 120 l
 240 l

 240 l

 770 l und 1.100 l 
   36,80 € 

   64,40 €
   69,92 €
   73,60 €

 128,80 € 

 165,60 €
   40,00 € 

   70,00 €
   76,00 €
   80,00 €

 140,00 € 

 180,00 €
   3,20 € 

   5,60 €
   6,08 €
   6,40 €

 11,20 € 

 14,40 €
  8,7   

  8,7
  8,7
  8,7

  8,7

  8,7


        Abfallbehälter     Tonnenart     vonauf  um  % 
 Abfallsäcke
 Abfallsäcke
 Abfallbehälter
 Abfallbehälter
 Abfallbehälter
 Abfallbehälter
 Abfallbehälter
 Unterflurbehälter
 Unterflurbehälter
 Unterflurbehälter
 Kompostatabschlag
 Kompostatabschlag
 Kompostatabschlag
 Kompostatabschlag
 Kompostatabschlag
           60 l
         120 l
           60 l
         120 l
         240 l
         770 l
      1.100 l
      2.000 l
      3.000 l
      5.000 l
           60 l
         120 l
         240 l
         770 l
      1.100 l
         3,90 € 
         7,80 €
    112,60 € 
    225,20 €
    450,40 €
 1.445,00 €
 2.064,30 € 
 3.189,34 € 
 4.785,04 € 
 7.976,44 €
    101,43 €
    202,68 €
    405,36 €
 1.300,50 € 
 1.875,87 €
         4,20 €
         8,40 € 
    121,33 € 
    242,66 €
    485,32 €
 1.557,03 € 
 2.224,34 € 
 3.436,61 € 
 5.156,03 € 
 8.594,86 € 
    109,20 €
    218,39 €
    436,79 €
 1.401,33 €
 2.001,91 €
     0,30 € 
     0,60 €
     8,73 € 
   17,46 € 
   34,92 €
 112,03 € 
 160,04 € 
 247,27 € 
 370,99 € 
 618,42 € 
     7,86 €
   15,71 €
   31,43 €
 100,83 €
 144,04 €
 7,69  
 7,69  
 7,75 
 7,75 
 7,75
 7,75 
 7,75 
 7,75 
 7,75 
 7,75 
 7,76 
 7,75 
 7,75 
 7,75 
 7,75 
 

Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist in der Regel der Eigentümer des angeschlossenen Grundstücks. Mehrere Eigentümer sind Gesamtschuldner.

Festsetzung und Fälligkeit
Die Gebühren werden durch den Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. Die Fälligkeiten sind unter „Fälligkeit“ im Abschnitt Grundbesitzabgaben angegeben.


Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren

Zuständigkeit für die Straßenreinigung
Die Straßenreinigung und der Winterdienst werden durch die Kommunalen Servicebetriebe Recklinghausen (KSR) vorgenommen. Fragen zur Durchführung können die dortigen Mitarbeiter beantworten. Informationen zum Winterdienst und wann der Bürger/der Grundstückseigentümer dafür zuständig wird, gibt es hier.
 
Zuständigkeit bei der Festsetzung der Gebühren
Der Fachbereich Finanzen - Veranlagung - setzt die zu zahlenden Gebühren fest und ist Ansprechpartner zu allen Fragen rund um den Gebührenbescheid. Die Kontaktdaten finden Sie hier

Rechtsgrundlagen
Gemeindeordnung und Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen,
Satzung der Stadt Recklinghausen über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren vom 27. Dezember 2012.  Die aktuelle Fassung der Satzung finden Sie hier.

Gebührenmaßstab
Maßstab für die Gebühr sind die Grundstücksseiten entlang der Straße, durch die das Grundstück erschlossen ist (Frontlängen in Metern) und die Anzahl der wöchentlichen Reinigungen der Fahrbahn und des Gehweges. Liegt ein Grundstück an mehreren zu reinigenden Straßen, so werden die Grundstücksseiten an den Straßen zugrundegelegt, durch die das Grundstück erschlossen ist.
Einzelheiten und Abweichungen hierzu sind im Paragraf 5 der Straßenreinigungssatzung geregelt.

Gebührensätze
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Zuordnung zu den einzelnen Reinigungsklassen. Die Gebührensätze sind in sechs Reinigungsklassen unterteilt und im Paragraph 5 der Straßenreinigungssatzung näher beschrieben.

Aufgrund steigender Personalkosten und hoher Inflation, u.a. bedingt durch die Ukrainekrise sowie unverändert vorhandener Auswirkungen der Coronapandemie war eine Anpassung der Gebührentarife erforderlich. Diese gestiegenen Kosten, insbesondere für Kraftstoffe, können nicht durch Optimierungsmaßnahmen und die Inanspruchnahme der Kostenüberdeckungen aus den Vorjahren kompensiert werden und machen eine Anpassung der Gebühren erforderlich.

 Reinigungsklasse vonauf  um  % 
                1
                2.1
                2.2
                3.1
                3.2
                4
                5
                6
   1,25 € 
   6,88 € 
   2,50 € 
   8,13 €
   3,75 €
 25,65 € 
 28,15 €
 33,78 €
   1,28 € 
   7,04 €
   2,56 €
   8,32 € 
   3,84 €
 26,24 € 
 28,80 € 
 34,56 €
 0,03 € 
 0,16 € 
 
 0,19 €
 
 0,59 € 
 0,65 € 
 0,78 € 
 2,4 
 2,3 
 2,4
 2,3
 2,4
 2,3 
 2,3
 2,3

Die Gebühr pro Frontmeter für den Winterdienst sinkt deutlich. Die Senkung ist auf die positiven Ergebnisse aufgrund der milden Winter im Rahmen der Betriebsabrechnungen der letzten Jahre zurückzuführen. Nach dem Kommunalgabengesetz sind positive Überschüsse an den Bürger zurückzugeben. 

 Winterdienststufe  von  auf  um  % 
                1
                2
                3
 0,64 € 
 0,43 € 
 0,16 € 
 0,70 € 
 0,47 € 
 0,18 €
 0,06 € 
 0,04 € 
 0,02 € 
   9,37 
   3,3
 12,5 


Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist in der Regel der Eigentümer des erschlossenen Grundstücks. Mehrere Eigentümer sind Gesamtschuldner.

Festsetzung und Fälligkeit
Die Gebühren werden durch den Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. Die Fälligkeiten sind unter „Fälligkeit“ im Abschnitt Grundbesitzabgaben angegeben.


Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage erhebt die Stadt Benutzungsgebühren zur Deckung der nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten und Gebühren für Beiträge und Umlagen der Wasserverbände, getrennt für die Beseitigung des Schmutzwassers und für die Beseitigung des Niederschlagswassers.

Zuständigkeit für die Abwasserbeseitigung
Bei der Stadt Recklinghausen unterliegen die Aufgaben von Entwässerungsplanung, -unterhaltung, -neubau und -sanierung der Abteilung Stadtentwässerung beim Fachbereich Ingenieurwesen. Technische Fragen können von dort beantwortet werden.

Zuständigkeit bei der Festsetzung der Gebühren
Der Fachbereich Finanzen - Veranlagung - setzt die zu zahlenden Gebühren fest und ist Ansprechpartner zu allen Fragen rund um den Gebührenbescheid. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen
Gemeindeordnung, Kommunalabgabengesetz und Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Satzung der Stadt Recklinghausen, Satzung der Stadt Recklinghausen für die Abwasserbeseitigung vom 15. Dezember 2004. Die aktuelle Fassung der Satzung finden Sie hier.
 
Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr wird nach der Menge des häuslichen und gewerblichen Schmutzwassers berechnet, die der öffentlichen Abwasseranlage von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird. Berechnungseinheit ist der Kubikmeter Schmutzwasser. Die Schmutzwassergebühren werden analog zu der bezogenen Frischwassermenge berechnet. Im Regelfall wird die von der Gelsenwasser AG für den im September des Vorjahres endenden Verbrauchszeitraum mitgeteilte Wassermenge der letzten zwölf Monate zugrunde gelegt. Was Sie tun können, wenn Teile Ihres Frischwassers nicht zum Schmutzwasser werden, lesen Sie hier.

Folgende Online-Services können Sie direkt nutzen:

Alternativ können Sie sich das Formular auch ausdrucken und händisch ausfüllen:

Gebührenmaßstab für die Niederschlagswassergebühr
Die Niederschlagswassergebühr ist für die bebaute und/oder befestigte Grundstücksfläche zu entrichten, von der Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann. Berechnungseinheit ist der Quadratmeter bebaute und/oder befestigte Grundstücksfläche.
Unter welchen Voraussetzungen die Niederschlagswassergebühr voll berechnet wird oder wann Abschläge berücksichtigt werden können, regelt Paragraph 3 der Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung. Fragen hierzu können im Fachbereich Ingenieurwesen beantwortet werden.

 

Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung
Die Gebührensätze für die Schmutzwasser- sowie die Niederschlagswassergebühr enthält Paragraph 4 der Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung. Sie richten sich nach der Menge des in den städtischen Kanal eingeleiteten Abwassers bzw. der Quadratmeterfläche, von der Regenwasser in das Kanalnetz gelangt.

Die Gebührensätze sinken im Jahr 2023. Die Kalkulation ist an die neue gesetzliche Grundlage des Kommunalabgabengesetztes NRW angepasst worden. Der niedrigere kalkulatorischen Zinses ist Faktor für die leicht sinkende Gebühr. Zudem musste die deutlich gestiegene Verbandsumlage berücksichtigt werden.

Ausschlaggebend für die Zuordnung der Gebührenkategorie ist die Mitgliedschaft in einem Abwasserverband und in welche Abwasseranlage das Schmutz- und Niederschlagswasser eingeleitet werden. Schmutzwasser wird in m³, das Niederschlagswasser in m² abgerechnet.

BetroffenerGebühr von  auf  um  % 
 Nichtmitglieder und Einleitung in
 verbandseigene Abwasseranlagen 
 Schmutzwasser
 Niederschlagswasser 
 1,15 € 
 0,71 €
 1,21 € 
 0,71 € 
   0,06 € 
   0,00 €
   5,22 
   0,00 
Mitglieder und Einleitung in
betriebseigene Anlagen oder
Nichtmitglied und Einleitung in 
betriebseigene Trennanlagen
Schmutzwasser

Niederschlagswasser
 1,55 € 

 0,85 € 
 1,49 € 

 0,82 € 
 - 0,06 € 

 - 0,03 € 
 - 3,87 

 - 3,53 
Nichtmitglied und Einleitung in
betriebseigene Mischanlagen
Schmutzwasser
Niederschlagswasser
 2,70 € 
 1,56 €
 2,70 € 
 1,53 € 
   0,00 €
 - 0,03 €
   0,00 
 - 1,92 

 

Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist in der Regel der Eigentümer des angeschlossenen Grundstücks. Mehrere Eigentümer sind Gesamtschuldner.

Festsetzung und Fälligkeit
Die Gebühren werden durch den Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. Die Fälligkeiten sind unter „Fälligkeit“ im Abschnitt Grundbesitzabgaben angegeben.

 

Gewässerunterhaltungsgebühr

Die Arbeiten zur Pflege und Unterhaltung der natürlichen Gewässer sind bislang aus dem allgemeinen Haushalt finanziert worden. Weil aber einige Schmutzwasserläufe in saubere, natürliche Gewässer umgewandelt worden sind und künftig auch weitere renaturiert werden, steigen die Kosten zur Gewässerunterhaltung immer mehr an. Diese Kosten kann Recklinghausen als Stadt mit einem Haushaltssanierungsplan langfristig nicht mehr tragen. Deshalb hat der Rat der Stadt Recklinghausen im Dezember 2014 die Einführung der Gewässerunterhaltungsgebühr ab 2015 beschlossen.

Zuständigkeit für die Gewässerunterhaltung
Bei der Stadt Recklinghausen unterliegen die Aufgaben der Gewässerunterhaltung der Abteilung Entwässerungsplanung und -unterhaltung im Fachbereich Ingenieurwesen.

Zuständigkeit bei der Festsetzung der Gebühren
Der Fachbereich Finanzen - Veranlagung - setzt die zu zahlenden Gebühren fest und ist Ansprechpartner zu allen Fragen rund um den Gebührenbescheid. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen
Gemeindeordnung, Kommunalabgabengesetz und Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Satzung der Stadt Recklinghausen, über die Umlage des Unterhaltungsaufwands für fließende Gewässer der Stadt Recklinghausen vom 2. Dezember 2014. Die aktuelle Fassung der Satzung finden Sie hier.

Gebührenmaßstab für die Gewässerunterhaltungsgebühr
Die Gewässerunterhaltungsgebühr richtet sich nach der Grundstücksgröße. Alle Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten müssen auf Basis ihrer Grundstücksgröße diese Gebühr entrichten. Es wird jedoch unterschieden nach Einzugsgebieten (Wasser- und Bodenverband Marl Ost, Wasser- und Bodenverband Dattelner Mühlenbach und Emscher-Einzugsgebiet). Außerdem wird noch nach der Beschaffenheit der Oberflächen auf den Grundstücken unterschieden, also: Ist die Fläche naturbelassen, bebaut und/oder befestigt oder als Wald im Kataster ausgewiesen. Genauere Informationen finden Sie hier unter Paragraph 4.

Die Gebührensätze sinken im Jahr 2023. Die Veränderung der Gewässerunterhaltungsgebühr beruht zum einen auf den Beitragsänderungen der zuständigen Verbände, zum anderen veränderten sich Kalkulationsgrößen.

 

Einzugsgebiet   Flächenvonaufum%
Marl-Ost bebaute, befestigte 
 sonstige
 182,35 € 
     4,80 €
 169,75 € 
     4,67 €
 - 12,60 € 
 -   0,13 €
 -  6,91 
 -  2,71
Dattelner Mühlenbach  bebaute, befestigte 
 sonstige
 210,73 €
     4,31 €
 159,83 €
     4,00 €
 - 50,90 €
 -   0,31 €
 - 24,15 
 -   7,19
Emschergenossenschaft  bebaute, befestigte
 sonstige
 361,49 €
   21,73 €
 269,32 €
   15,39 €
 - 92,17 €
 -   6,34 €
 - 25,50
 - 29,18 

  

Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist in der Regel der Eigentümer des angeschlossenen Grundstücks oder der Erbbauberechtigte. Mehrere Eigentümer sind Gesamtschuldner.

Festsetzung und Fälligkeit
Die Gebühren werden durch den Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. Die Fälligkeiten sind unter „Fälligkeit“ im Abschnitt Grundbesitzabgaben angegeben.

Weitere Informationen dazu gibt es unter www.recklinghausen.de/gewaesserschutz.

Veranstaltungskalender

Zur Veranstaltungssuche

Bürgerbeteiligung zur Bauleitplanung
Für Bürger*innen gibt es Möglichkeiten, sich an Bebauungsplänen und Änderungen zum Flächennutzungsplan zu beteiligen.
Rund ums Ordnungsamt - Fragen von A bis Z

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