Verdienst und Nebentätigkeiten


"Wie viel verdient der Bürgermeister?" Diese Frage wird Christoph Tesche nicht selten gestellt.

 

Verdienst

Als gewählte Beamte ihrer Stadt haben Bürgermeister einen Anspruch auf Besoldung nach dem Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen.

 

Wie viel ein Bürgermeister verdient, richtet sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Stadt und ist in der sogenannten Eingruppierungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt. Recklinghausen fällt hierbei in die Gruppe mit der Einwohnerzahl 100 001 bis 150 000.

Bürgermeister Christoph Tesche wird aus diesem Grund nach der Besoldungsgruppe B8 bezahlt. Das monatliche Grundgehalt beträgt seit dem 1. Dezember 2022: 11.353,20 Euro zzgl. einer Zulage in Höhe von 8 Prozent des Grundgehalt (908,26 Euro) aufgrund der Wiederwahl zum Bürgermeister.

Inklusive Familienzuschlag sowie einer steuerfreien Aufwandsentschädigung beträgt die Bruttobesoldung:

Monatlich  13.549,46 Euro

 

 

Nebentätigkeiten

Am 15. Dezember 2004 hat der nordrhein-westfälische Landtag das Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) verabschiedet. Dieses ist mit Wirkung zum 1. März 2005 in Kraft getreten.

 

Gemäß §7 des KorruptionsbG legt Bürgermeister Tesche nachfolgend aufgeführte Mitgliedschaften den Bürger*innen für das Jahr 2023 offen.

Entschädigte Nebentätigkeiten:

  • Aufsichtsrat Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet (AGR)
  • Beirat und Aufsichtsrat Klinikum Vest
  • Beirat RWE
  • Beirat Westenergie
  • Geschäftsführung SBR
  • Geschäftsführung SER
  • Kommunaler Arbeitgeberverband (KAV)
  • Kommunalakademie Brandenburg
  • Mitgliederversammlung Kommunaler Schadensausgleich (KSA)
  • Rat der Emschergenossenschaft
  • RVR-Verbandsratsmitglied
  • RAG Regionalrat
  • Studieninstitut Emscher-Lippe in Dorsten
  • Uniper Beirat
  • Verwaltungsrat und Risikoausschuss Sparkasse Vest Recklinghausen
  • Vorsitzender Verband Kommunaler Wahlbeamter
  • Wohnungsgesellschaft Recklinghausen mbH (Mitglied Aufsichtsrat)
  • Wohnungsgesellschaft Recklinghausen Gesellschafterversammlung
  • Zweckverband Sparkasse Vest


Nicht entschädigte Tätigkeiten:   

  • Ausbildungspaten im Kreis Recklinghausen e.V. (Mitglied des Beirates)
  • DRK Kreisverband Recklinghausen e. V. (Vorsitzender des Präsidiums) 
  • Freunde der Ruhrfestspiele (MItglied)
  • Gelsenwasser (Mitglied im Beirat)
  • Hauptverwaltungsbeamten-Konferenz (Mitglied)
  • Kirchliche Gemeinschaftsstiftung für Kirche und Diakonie des evangelischen Kirchenkreises (Mitglied im Stiftungsrat)
  • Kommunaler Arbeitgeberverband Vorstand (Mitglied)
  • Kommunaler Arbeitgeberverband Gruppenausschuss Verwaltung (Vorsitz)
  • LWL-Lenkungsgruppe Kultur Westfalen (Mitglied)
  • Neue Philharmonie Westfalen e.V. und Kuratorium (Vorstandsvorsitzender; vom Rat der Stadt Recklinghausen als städtischer Vertreter benannt)
  • Recklinghausen Beleuchtungsgesellschaft mbH (Mitglied des Aufsichtsrates)
  • Recklinghausen Marketinggesellschaft mbH (Vorsitzender des Aufsichtsrates)
  • Recklinghausen Netzgesellschaft mbH & Co. KG (Vorsitzender des Beirates)
  • Ruhrfestspiele Recklinghausen GmbH (Vorsitzender des Aufsichtsrates)
  • Stadtwerke Recklinghausen GmbH (Vorsitzender des Aufsichtsrates)
  • Stiftung "ernten und säen"
  • Stiftung Miteinander im Vest (Vorsitzender des Kuratoriums) 
  • Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Sparkasse Vest Recklinghausen (Mitglied des Aufsichtsgremiums)
  • Mitglied in verschiedenen Gremien des Städtetages NRW und des Deutschen Städtetages
  • Win Emscher-Lippe-Gesellschaft zur Strukturverbesserung (Mitglied des Aufsichtsrates)

 

Nebeneinkünfte

Christoph Tesche legt gemäß § 8* des KorruptionsbG i.V.m. § 53 des Landesbeamtengesetzes (LBG) dem Rat eine jeden Einzelfall erfassende Aufstellung über Art und Umfang der Nebentätigkeit sowie über die Vergütungen vor, die er für eine genehmigungspflichtige oder eine nach § 51 Abs. 1 Nrn. 2, 3 und 4b nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erhalten hat, wenn diese insgesamt die in der Rechtsverordnung nach § 57 zu bestimmende Höchstgrenze übersteigen:  

 

Die Brutto-Einkünfte aus Nebentätigkeiten betragen für das Jahr 2023: 38.247,95 Euro. Abführungspflichtig an die Stadt Recklinghausen sind 7.753,97 Euro.

Die nichtabführungspflichtigen Einkünfte sind entsprechend zu versteuern.


Spenden

Von seinen Einkünften hat Bürgermeister Tesche an gemeinnützige und kirchliche Organisationen sowie politische Parteien im Jahr 2023 circa 4.500 Euro gespendet.

 

* Zur Offenlegung dieser Angaben für die Bürgerinnen und Bürger ist Bürgermeister Tesche nicht verpflichtet.

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