Ideen und Beschwerden
Helfen Sie uns durch Ihre Hinweise, die Arbeit der Verwaltung zu verbessern. Sie können uns Ihre Anregungen postalisch, telefonisch oder ganz einfach per Online-Formular mitteilen. Dort wählen Sie dann "Ideen und Beschwerden" als Empfänger aus. Die weiteren Kontaktdaten finden Sie hier.
Oder Sie nutzen unsere Melde-App. Wie Sie diese herunterladen können, lesen Sie hier.
Weitere Informationen dazu beinhalten auch Paragraph 24 der Gemeindeordnung NRW sowie Paragraph 8 der Hauptsatzung der Stadt Recklinghausen.
Bürgermeistersprechstunde
Sie möchten über eine Angelegenheit der Stadt Recklinghausen mit Bürgermeister Christoph Tesche oder einem seiner Stellvertreter persönlich sprechen? Ihre Anliegen können Sie in der Bürgermeistersprechstunde vortragen. Mehr
Einwohnerfragestunde
Alle Bürger haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der Einwohnerfragestunde mit Anfragen, die sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen, an den Rat zu wenden. Mehr
Einwohnerantrag/Ratspetition
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Recklinghausen können schriftlich beantragen, dass der Rat über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet. Ihre Ansprechpartner/innen finden Sie hier.
Weitere Informationen dazu beinhaltet Paragraph 25 der Gemeindeordnung NRW.
Bürgerbegehren/Bürgerentscheid
Die Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid). Mehr
Weitere Informationen dazu beinhalten auch Paragraph 26 der Gemeindeordnung NRW und die Seiten des Landesinnenministeriums.
Beteiligung an der Stadtplanung
Alle Bebauungspläne der Stadt Recklinghausen sind an dieser Stelle einsehbar. Bürger können dort Pläne herunterladen, Informationen zum Stand einzelner Verfahren abrufen und sich auch an laufenden Planverfahren beteiligen.
Denn wenn ein größeres neues Bauvorhaben geplant wird, muss die Öffentlichkeit informiert werden. Dies erfolgt in zwei Schritten:
1. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung (§3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))
In der ersten Stufe der Bürgerbeteiligung werden die Bürger möglichst frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Gegenstand der Information sind die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planungsalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Hierzu werden die Pläne öffentlich ausgestellt (i.d.R. zwei Wochen). Die Bürger haben in dieser Zeit die Möglichkeit, mit Mitarbeitern des Fachbereiches Planen, Umwelt, Bauen die Planungsabsichten zu diskutieren. Eine andere Form der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ist eine Bürgerversammlung. Wann und wo die Planungen ausgestellt und die öffentlichen Informationen und Diskussionen stattfinden werden, wird bekannt gemacht (z. B. im Amtsblatt, in der Tagespresse, im Internet). Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung erstellt der Fachbereich Planen, Umwelt, Bauen einen Planentwurf für das weitere Planverfahren.
2. Öffentliche Auslegung (§3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB))
In der zweiten Stufe der Bürgerbeteiligung wird der Planentwurf einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer dieser öffentlichen Auslegung werden eine Woche vorher bekannt gemacht (z.B. im Amtsblatt, in der Tagespresse, im Internet). Während der öffentlichen Auslegung können alle Bürgerinnen und Bürger Anregungen und Änderungswünsche zu den Plänen vorbringen. Die Verwaltung wertet die Vorschläge aus und legt sie dem Rat der Stadt zur Entscheidung vor. Der Rat wägt die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab und entscheidet über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung.
Ihre Ansprechpartner/innen finden Sie hier.