Mietspiegel | Stadt Recklinghausen

Mietspiegel

Was steht im Mietspiegel?
Der Mietspiegel weist die monatlichen Nettokaltmieten in Euro je Quadratmeter Wohnfläche (ortsübliche Miete) aus. Er gilt nur für freifinanzierte Wohnungen, nicht für mit öffentlichen Mitteln errichtete, preisgebundene Wohnungen.

Die ortsübliche Miete beinhaltet in Recklinghausen neben dem Entgelt für die Nutzung der Wohnung auch das Entgelt für die laufend entstehenden anteiligen Bewirtschaftungskosten (Abschreibung, Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, Mietausfallwagnis). Nicht enthalten sind die Betriebskosten sowie die Kosten für Schönheitsreparaturen.

Wozu dient der Mietspiegel?
Der Mietspiegel dient als Richtlinie zur Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten im Stadtgebiet Recklinghausen. Darüber hinaus soll der Mietspiegel Rechtssicherheit schaffen und Streit- und Gerichtsverfahren möglichst verhindern. Er bietet den Mietparteien eine Orientierungshilfe, um eigenverantwortlich die Miethöhe je nach Lage, Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit sowie Zustand der Wohnung und des Gebäudes zu vereinbaren. Der Mietspiegel setzt keine Mieten fest.

Wer erstellt den Mietspiegel?
An der Erstellung des Mietspiegels waren neben der Städtischen Bewertungsstelle im Fachbereich Ingenieurwesen, auch der Haus- und Grundeigentümerverein Recklinghausen e.V., der Deutsche Mieterbund - Mieterverein Recklinghausen e.V., der Mieterschutzbund e.V. Recklinghausen und die Arbeitsgemeinschaft der Wohnungswirtschaft Emscher-Lippe beteiligt.

Wie wurde der Mietspiegel erstellt?
Der Mietspiegel 2022 basiert auf den Angaben des Mietspiegels 2020. Es handelt sich um eine Fortschreibung. Mit dieser Fortschreibung wurden die Mietwerte an die Marktentwicklung angepasst. Geändert wurden nur die Werte, der Inhalt des Mietspiegels 2020 behält ansonsten seine volle Gültigkeit.

Für welchen Zeitraum gilt der Mietspiegel?
Der neue Mietspiegel wurde Ende 2021 von Vertretern der Stadt und den Interessenvertretern der Vermieter und Mieter einvernehmlich beschlossen. Die Angaben des Mietspiegels beziehen sich auf den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023.

Wo bekommt man den Mietspiegel?
Der aktuelle Mietspiegel sowie die älteren Mietspiegel ab dem Jahr 2002 können hier kostenfrei abgerufen und als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Gedruckte Exemplare des aktuellen Mietspiegels können im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten kostenlos abgeholt werden. 

Einzelne Daten älterer Mietspiegel vor dem Jahr 2002 können telefonisch erfragt werden.

Ihre Ansprechpartner/innen zum Mietspiegel finden Sie hier.

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