Das steht im Mietspiegel
Der Mietspiegel weist die monatlichen Nettokaltmieten in Euro je Quadratmeter Wohnfläche (ortsübliche Miete) aus. Er gilt nur für freifinanzierte Wohnungen, nicht für mit öffentlichen Mitteln errichtete, preisgebundene Wohnungen.
Die ortsübliche Miete beinhaltet in Recklinghausen neben dem Entgelt für die Nutzung der Wohnung auch das Entgelt für die laufend entstehenden anteiligen Bewirtschaftungskosten (Abschreibung, Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, Mietausfallwagnis). Nicht enthalten sind die Betriebskosten sowie die Kosten für Schönheitsreparaturen.
Dazu dient der Mietspiegel
Der Mietspiegel dient als Richtlinie zur Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten im Stadtgebiet Recklinghausen. Darüber hinaus soll der Mietspiegel Rechtssicherheit schaffen und Streit- und Gerichtsverfahren möglichst verhindern. Er bietet den Mietparteien eine Orientierungshilfe, um eigenverantwortlich die Miethöhe je nach Lage, Art, Größe, Ausstattung sowie Zustand der Wohnung und des Gebäudes zu vereinbaren. Der Mietspiegel setzt keine Mieten fest.
Wer erstellt den Mietspiegel?
Der neue Mietspiegel wurde Ende 2019 von Vertretern der Stadt und den Interessenvertretern der Vermieter und Mieter einvernehmlich beschlossen und gilt seit dem 1. Januar 2020. Für die Erstellung hat die Städtische Bewertungsstelle die Mieten ausgewertet, die überwiegend von den Interessenverbänden und den großen Wohnungsunternehmen der Stadt geliefert worden sind. Herangezogen wurden nur die Mieten, die bei Neuabschlüssen von Mietverträgen bzw. bei Mietänderungen innerhalb der letzten vier Jahre zustande gekommen sind.
An der Erstellung des Mietspiegels waren neben der Städtischen Bewertungsstelle im Fachbereich Ingenieurwesen, auch der Haus- und Grundeigentümerverein Recklinghausen e.V., der Deutsche Mieterbund - Mieterverein Recklinghausen e.V., der Mieterschutzbund e.V. Recklinghausen und die Arbeitsgemeinschaft der Wohnungswirtschaft Emscher-Lippe beteiligt.
Hier bekommen Sie den Mietspiegel
Der aktuelle Mietspiegel (Stand: 1. Januar 2020) kann hier heruntergeladen oder im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten erworben werden. Die Gebühr beträgt jeweils drei Euro.
Ihre Ansprechpartner/innen zum Mietspiegel finden Sie hier.