Die Stadt Recklinghausen stellt neben dem Verkauf von Grundstücksflächen auch Grundstücke im Wege des Erbbaurechts zu Wohnzwecken und zur gewerblichen Nutzung zur Verfügung.
Das Erbbaurecht beschreibt ein beschränktes dingliches Recht, eine Immobilie auf einem fremden Grundstück zu errichten. Das Erbbaurecht an einem Grundstück kann verkauft, vererbt und belastet werden. Für den Verkauf oder die Belastung eines Erbbaurechts bedarf es jedoch unter Umständen der Zustimmung des Grundstückseigentümers.
Der Erbbaurechtsvertrag muss notariell beglaubigt werden. Im Anschluss daran wird das Erbbaurecht im Grundbuch als gesondertes Blatt eingetragen. Zusätzlich wird ein Erbbaugrundbuch für das Grundstück angelegt. Die Laufzeit hängt von der Nutzung ab. Während der Nutzungszeit zahlt der Erbbauberechtigte dem Grundstückseigentümer regelmäßig einen sogenannten Erbbauzins.
Nähere Details zur Thematik "Erbbaurechte" finden Sie in unserem
Merkblatt und unter der
Dienstleistungsübersicht der Stadt Recklinghausen.