Sie wollen sich mit einer gewerblichen Tätigkeit selbstständig machen? Dann müssen Sie Ihr Gewerbe bei der Stadtverwaltung Recklinghausen anmelden. Die Anmeldepflicht beginnt mit Beginn Ihrer selbstständigen Tätigkeit.
Eine selbstständige Tätigkeit üben Sie aus, wenn Sie Ihr Gewerbe über einen bestimmten Zeitraum mit eigener Entscheidungsbefugnis betreiben und Sie dabei auf eigenes Risiko und auf eigene Rechnung arbeiten.
Ansprechpartner
Wenn Sie Fragen und/oder Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich an das Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten.
Es ist zuständig für:
Leistungen der Stadtverwaltung
Wenn Sie wissen wollen, welche Leistungen die Stadt Recklinghausen anbietet, dann klicken Sie hier. Im Bürgerservice von A bis Z sind alle Dienstleistungen rund um das Thema "Gewerbe" auf einer Seite zusammengefasst.
Virtuelles Gewerbeamt der Stadt Recklinghausen
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Gewerbemeldung über das Programm eMeldung bequem online vorzunehmen.
Egal, ob Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung: eMeldung führt Sie durch die notwendigen Formularfelder.
Poker-Erlass
Der Poker-Erlass beinhaltet Hinweise für Pokerturnierveranstalter, unter welchen Voraussetzungen ein solches Turnier legal durchgeführt werden darf. Den Erlass finden Sie hier.