Was ist ein Flächennutzungsplan?
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt in Grundzügen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet dar. Er zeigt auf, welche Flächen im Stadtgebiet einer baulichen Nutzung zugeführt und welche dem Freiraum zugeordnet werden sollen. Ziele des Plans sind die Sicherung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung. So sollen mit diesem Instrument eine menschenwürdige Umwelt gesichert und die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt und entwickelt werden. Die im Flächennutzungsplan dargestellten Nutzungen orientieren sich an der entwicklungsplanerischen Konzeption der Gesamtstadt und sind beschränkt auf die voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde für einen Prognose- und Planungshorizont von ca. 10 bis 15 Jahren.
Die Aussagen des FNP beziehen sich auf die beabsichtigte Entwicklung des Gemeindegebiets und kennzeichnen die städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde. Da der Flächennutzungsplan die Grundlage für die Bebauungspläne bildet, wird er im Baugesetzbuch (BauGB) als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet.
Darstellungen
Der Plan enthält Darstellungen, Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Vermerke entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches. Dargestellt werden:
Einige Flächen besitzen lediglich eine Hinweisfunktion bzw. sind nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt, wie z. B. Verkehrsflächen überörtlicher Bedeutung, Bahnflächen, Flächen für den Luftverkehr, Altlastenflächen, Flächen für Versorgungsanlagen, Abwasserbeseitigungsanlagen, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Denkmalschutzbereiche.
Welche Rechtswirkung hat der Flächennutzungsplan?
Der Flächennutzungsplan schafft kein Baurecht, er bildet vielmehr eine behördenverbindliche und verwaltungsinterne Grundlage für die städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes. Es sind sowohl kommunale Fachplanungen (z. B. Schulentwicklungspläne, Kindergartenleitpläne, Generalentwässerungspläne) als auch Planungen anderer Fachbehörden zu berücksichtigen bzw. in den Flächennutzungsplan zu übernehmen.
Erst die Bebauungspläne, die aus dem FNP zu entwickeln sind, werden rechtsverbindlich. Sie konkretisieren die Planungen des FNP und setzen die Bebauungsmöglichkeiten für die einzelnen Grundstücke fest.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Stadt Recklinghausen wurde am 8. März 2013 von der Bezirksregierung Münster genehmigt und ist seit 27. März 2013 rechtswirksam. Den Flächennutzungsplan können Sie sich hier im Detail ansehen.
Flächennutzungsplan-Änderungen
Die Stadtentwicklung Recklinghausens muss auf Veränderungen der Bevölkerungsstruktur, der Wohn- und Freizeitbedürfnisse der Bevölkerung, auf den wirtschaftlichen Strukturwandel und die Anforderungen an ein zukunftsorientiertes Verkehrssystem reagieren. Aus diesem Grunde ist der Flächennutzungsplan stetig neuen Rahmenbedingungen durch Änderungen in Teilbereichen anzupassen.
Aktuelle Flächennutzungsplanänderungen finden Sie hier.
Beipläne
Die Beipläne "Altlastenflächen" und "Wasserflächen" dienen der Erläuterung und Ergänzung der Plandarstellungen.
Begründung
Gemäß Paragraph 5 Absatz 5 Baugesetzbuch hat die Gemeinde im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bauleitplans eine Begründung beizufügen. In Teil A der Begründung sind die Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen erläutert. Die Anlagen enthalten zeichnerische Übersichten zu verschiedenen Themenbereichen. Die nach Paragraph 2 Absatz 4 ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes werden in Teil B der Begründung (aufgeteilt in Teil B.1-B.5, Teil B.6-1 und Teil B.6-2), dem Umweltbericht, dargelegt.
Darüber hinaus ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, in der erläutert wird, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Beteiligungsverfahren im Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden.
Ihre Ansprechpartner*innen zum Flächennutzungsplan finden Sie hier.