Die Übernahme von Schülerfahrkosten erfolgt durch die Bereitstellung eines ermäßigten Schoko-Tickets zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Die Stadt Recklinghausen übernimmt für Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen Schülerfahrkosten, wenn der kürzeste zumutbare Schulweg zur nächstgelegenen Schule für Schülerinnen und Schüler
- der Primarstufe (Klassen 1 bis 4) länger als 2,0 km,
- der Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10) länger als 3,5 km,
- der Sekundarstufe II (Klassen 11 bis 13) länger als 5,0 km ist,
oder
- der Schulweg besonders gefährlich (zum Beispiel, wenn eine verkehrsreiche Straße ohne Sicherung durch Ampelanlagen oder sonstige Überquerungshilfen oder eine stark befahrene Straße ohne Gehweg passiert werden muss) oder
- nach den örtlichen Verhältnissen für Schülerinnen und Schüler ungeeignet ist (zum Beispiel in größerer Länge unbebaute oder nicht mit Wohnhäusern bebaute Straßen und Wege, die auch in den Hauptverkehrszeiten nur eine unwesentliche Verkehrsdichte aufweisen) oder
- gesundheitliche Hinderungsgründe vorliegen (Bescheinigung des behandelnden Arztes erforderlich).

Für Grundschulen ist die nächstgelegene Schule die Schule, in deren Schulbezirk die Schülerin bzw. der Schüler wohnt oder die sie bzw. er mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde besucht. Für Schülerinnen und Schüler aller städtischen Schulen ist die nächstgelegene Schule die Schule der gewählten Schulform, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit besucht werden kann.
Ihre Ansprechpartner/innen finden Sie hier.