Übergang Kindertageseinrichtung/Grundschule
Am Übergang von der Kita in die Grundschule sind Kinder, deren Eltern sowie die entsprechenden Kindertageseinrichtungen und Grundschulen beteiligt. Für die Stadt Recklinghausen bemüht sich das Kommunale Bildungsbüro gemeinsam mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie um den Aufbau einer stadtweiten Kooperation zwischen Kindergärten und Grundschulen.
Zu diesem Zweck sind in der Stadt sieben regionale Qualitätszirkel bestehend aus Kita- und Grundschulleitungen gegründet worden, die die Zusammenarbeit, die Transparenz und den Übergang zwischen Kitas und Grundschulen im Sozialraum planen und umsetzen. Diese Zirkel informieren jeweils im Herbst in regional abgestimmten Elterninformationsveranstaltungen zum Thema Übergang „Kita-Grundschule“ über das letzte Kindergartenjahr und Vorbereitungen auf die Schule. Für den Anmeldetermin in der Grundschule übergibt der Kindergarten Eltern einen stadtweit abgestimmten, einheitlichen Übergangsbogen mit dem Ziel, jedes Kind individuell zu begleiten und zu fördern.
Bildungsvereinbarung Sprache
Für den Bereich der Sprachentwicklung ist 2010 die Recklinghäuser Bildungsvereinbarung Sprache entwickelt und verabschiedet worden. Sie bündelt die Erfahrungen, die in der Zusammenarbeit zwischen Schulen im Primarbereich, Kindertageseinrichtungen, freien Trägern, Stadt und Schulaufsicht in den vergangenen Jahren in Recklinghausen gemacht worden sind. Damit ist sie eingebettet in die individuelle Arbeit der regionalen Qualitätszirkel. Eine gut entwickelte Sprachkompetenz ist der Schlüssel für erfolgreiche Bildungs- und Lernprozesse im vorschulischen wie im schulischen Bereich. Das Hauptaugenmerk der Sprachbildung liegt auf dem Erreichen einer altersgemäßen Sprachentwicklung und hinreichenden Kenntnissen in der deutschen Sprache.
Zielvereinbarung Sprache
Die Zielvereinbarung Sprache verfolgt den Zweck, jedes Kind sprachlich in die Lage zu versetzen, dem Grundschulunterricht folgen zu können. Sie strebt gleichzeitig die Unterstützung der Bildungsbiografien von Kindern unabhängig ihrer sozialen Herkunft und Nationalität an. Dabei sollen die Kinder mit Eintritt in die Kindertageseinrichtung bis zum Übergang in die Grundschule in ihrer sprachlichen Entwicklung bestmöglich gefördert werden. Bildung ist eine wichtige Grundlage dafür, die eigene Zukunft selbstbestimmt zu gestalten. Sie ist Voraussetzung für berufliche und soziale Integration sowie gesellschaftliche Teilhabe.
Ihre Ansprechpartner/innen finden Sie hier.
Übergänge im Schulwesen
Das allgemeinbildende Schulwesen in Deutschland zeichnet sich durch vielfältige Differenzierungen seiner Schularten bzw. Bildungsgänge aus. Von der Einschulung bis zum Eintritt in den allgemein- oder berufsbildenden Teil des Sekundarbereichs II stehen damit die Kinder und ihre Eltern vor einer Reihe von Übergangsentscheidungen, die den weiteren Lebensweg maßgeblich prägen.
Das deutsche Schulsystem ist auf den ersten Blick ein sehr komplexes und unübersichtliches System. Diese Unübersichtlichkeit und Komplexität entsteht durch die Durchlässigkeit dieses Systems. Das bedeutet, dass nahezu jeder Schüler oder jede Schülerin, egal welche Schulform er bzw. sie zu Beginn seiner/ihrer Schulkarriere besucht hat, das Abitur und somit die Berechtigung zum Besuch einer Universität erlangen kann.
In Deutschland gibt es vier verschiedene Abschlüsse, die alle verschiedene Berechtigungen mit sich bringen. Die möglichen Abschlüsse sind einmal der Hauptschulabschluss, die Fachoberschulreife, die Fachoberschulreife mit Qualifikation und das Abitur. Alle diese Abschlüsse (mit Ausnahme des Abiturs) werden nach erfolgreichem Abschluss der zehnten Klasse erlangt.
Der Hauptschulabschluss kann nach Abschluss der zehnten Klasse in jeder Schulform erlangt werden, auch die Fachoberschulreife und die Fachoberschulreife mit Qualifikation können in jeder Schulform erreicht werden. Diese Abschlüsse unterscheiden sich durch unterschiedliche Leistungen, die für das Erlangen eines dieser Abschlüsse wichtig sind. Außerdem ist mit jedem Abschluss eine andere Berechtigung verbunden.
Nur das Abitur kann auf dem Gymnasium oder der Gesamtschule erworben werden. Um aber in die gymnasiale Oberstufe zu gelangen, benötigt man die Fachoberschulreife mit Qualifikation. Verlässt der Schüler die Oberstufe nach der zwölften Klasse (Gesamtschule) oder nach der elften Klasse (Gymnasium), so hat der Schüler die Fachhochschulreife erreicht und kann damit auf direktem Weg eine Fachhochschule besuchen.
Nach dem Abitur hat der Schüler oder die Schülerin die Möglichkeit, eine Universität, eine Fachhochschule, eine Berufsfachschule oder eine Berufsschule zu besuchen. Erlangt der Schüler oder die Schülerin die Fachoberschulreife mit Qualifikation, kann entweder die gymnasiale Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines beruflichen Gymnasiums, eine Berufsfachschule, eine Fachoberschule oder eine Berufsschule besucht werden. Diesen Schülern und Schülerinnen stehen damit alle Bildungsgänge offen.
Mit der Fachoberschulreife hat der Schüler oder die Schülerin eigentlich die gleichen Voraussetzungen erreicht, mit der Ausnahme, dass die gymnasiale Oberstufe nicht besucht werden kann. Schließt der Schüler oder die Schülerin mit dem Hauptschulabschluss die zehnte Klasse ab, dann bietet sich ihm oder ihr die Möglichkeit, eine duale Ausbildung zu beginnen.
Nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung bieten sich den Absolventen und Absolventinnen weitere Möglichkeiten, denn mit der abgeschlossenen Berufsausbildung kann zusätzlich noch eine Fachhochschule besucht werden. Somit bietet sich auch hier wieder die Möglichkeit, einen höheren Abschluss zu erreichen.
Die Bildungsstadt Recklinghausen hält zahlreiche Bildungsmöglichkeiten vor, die die Erreichung der schulischen Ziele unterstützen und ermöglichen. In den in der Bildungsstadt Recklinghausen vorhandenen Schulen und Schulformen werden zahlreiche schulische Bildungsgänge angeboten, die auf vielfältige Weise bis zur Erlangung der Hochschulreife führen.