Eltern, die Betreuungsangebote der Stadt für ihre Kinder annehmen, zahlen Elternbeiträge. Doch in welchen Fällen müssen diese bezahlt werden? Hier finden Sie die Antworten.
Elternbeitrags-Tabelle für Tageseinrichtungen und Tagespflege
Elternbeiträge: Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergärten)
Elternbeiträge: Tagespflege in Familien (Tagesmütter)
Elternbeiträge: Großtagespflege (Pflegenester)
Elternbeiträge: Offene Ganztags-Grundschule (OGS)
Der Recklinghäuser Familientarif
Ermäßigung von Elternbeiträgen bei Betreuung in Tageseinrichtungen und Tagespflege
Die Elternbeitrags-Tabelle für folgende Kindergartenjahre finden sie hier.
Elternbeiträge: Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergärten)
Beim Besuch des Kindes einer Kindertageseinrichtung in Recklinghausen zahlen die Eltern einen monatlichen Beitrag entsprechend der Satzung der Stadt Recklinghausen über die Erhebung und Festsetzung von Elternbeiträgen.
Der Beitrag orientiert sich an den Einkommensverhältnissen und ist abhängig vom Betreuungsumfang. Dabei können Sie zwischen verschiedenen Möglichkeiten für Ihr Kind wählen:
Die Details erfahren Sie in den Anmeldegesprächen. Weitere Informationen gibt es vorab im KiTa-Navigator.
Der zu zahlende Beitrag wird wie folgt ermittelt:
Die Befreiung von Elternbeiträgen gilt in folgenden Fällen:
Geschwisterkind-Regelung
Haben Sie zwei oder mehr Kinder, die Kindertageseinrichtungen besuchen bzw. an verschiedenen Betreuungsangeboten der Stadt Recklinghausen teilnehmen, zahlen Sie nur noch für ein Kind. Es ist das Kind, für das der höhere Beitrag entrichtet werden muss. In diesem Fall gilt also der „Recklinghäuser Familientarif“.
Hinweis
Die häufigsten Fragen werden im Merkblatt zum Elternbeitrag (ab 2024) beantwortet. Dort haben Sie die Möglichkeit, Ihren persönlichen Beitragssatz zu errechnen. Das Merkblatt erhalten Sie auch per Post zusammen mit dem Fragebogen.
Ihre Ansprechpartner/innen finden Sie hier.
Elternbeiträge: Tagespflege in Familien (Tagesmütter)
Eine weitere Form der Kinderbetreuung ist die Tagespflege. Hier betreuen Tagesmütter oder -väter die Kinder. Erhält Ihr Kind Tagespflege, zahlen die Eltern einen monatlichen Beitrag entsprechend der Satzung der Stadt Recklinghausen über die Erhebung und Festsetzung von Elternbeiträgen. Dieser unterscheidet sich grundsätzlich in seiner Höhe nicht von dem Elternbeitrag für eine Tageseinrichtung. Der Elternbeitrag für die Tagespflege orientiert sich also ebenfalls sowohl an den Einkommensverhältnissen als auch am Betreuungsumfang, der bewilligt wurde. Bei der Betreuung in der Tagespflege werden allerdings geringere Beiträge erhoben, wenn Ihr Kind bis zu 15 Stunden wöchentlich betreut wird.
Der zu zahlende Beitrag wird wie folgt ermittelt:
Die Befreiung von Elternbeiträgen gilt in folgenden Fällen:
Geschwisterkind-Regelung
Haben Sie zwei oder mehr Kinder, die von Tagesmüttern betreut werden bzw. an verschiedenen Betreuungsangeboten der Stadt Recklinghausen teilnehmen, zahlen Sie nur noch für ein Kind. Es ist das Kind, für das der höhere Beitrag entrichtet werden muss. In diesem Fall gilt also der „Recklinghäuser Familientarif“.
Hinweis
Die häufigsten Fragen werden im Merkblatt zum Elternbeitrag (ab 2024) beantwortet. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, Ihren persönlichen Beitragssatz zu errechnen. Das Merkblatt erhalten Sie per Post zusammen mit dem Fragebogen.
Ihre Ansprechpartner/innen finden Sie hier.
Elternbeiträge: Großtagespflege
Großtagespflege ist das Bindeglied zwischen der klassischen, familiennahen Kindertagespflege und der gruppenförmigen, institutionellen Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Die Großtagespflege ist daher eine flexible und individuelle Alternative zu Kindertageseinrichtungen oder einem Platz bei einer Tagesmutter für Kinder unter drei Jahren. Sie ist ein Zusammenschluss von zwei oder drei Kindertagespflege-Personen. Dabei werden bis zu neun Kinder gleichzeitig innerhalb der Tagespflege betreut.
Für die Großtagespflege sind Elternbeiträge zu zahlen. Diese Beiträge unterscheiden sich grundsätzlich nicht in der Höhe von den Elternbeiträgen für eine Tageseinrichtung (Kindergarten) oder Tagespflege (Tagesmutter).
Der Beitrag wird wie folgt ermittelt:
Die Befreiung von Elternbeiträgen gilt in folgenden Fällen:
Geschwisterkind-Regelung
Haben Sie zwei oder mehr Kinder, die in der Großtagespflege betreut werden bzw. an verschiedenen Betreuungsangeboten der Stadt Recklinghausen teilnehmen, zahlen Sie nur noch für ein Kind. Es ist das Kind, für das der höhere Beitrag entrichtet werden muss. In diesem Fall gilt also der „Recklinghäuser Familientarif“.
Hinweis
Die häufigsten Fragen werden im Merkblatt zum Elternbeitrag (ab 2024) beantwortet. Dort haben Sie die Möglichkeit, Ihren persönlichen Beitragssatz zu errechnen. Das Merkblatt erhalten Sie auch per Post zusammen mit dem Fragebogen.
Informationen zur Großtagespflege gibt es hier.
Ihre Ansprechpartner/innen finden Sie hier.
Elternbeiträge: Offene Ganztags-Grundschule (OGS)
Eltern, deren Kind eine Offene Ganztags-Grundschule besucht, zahlen Elternbeiträge. Diese sind abhängig von den Einkommensgrenzen gemäß der Satzung der Stadt Recklinghausen.
Liegt Ihre Einkommensgrenze unter oder bis zu 17.500 Euro, müssen Sie keine Elternbeiträge zahlen. Die weiteren Beitragsstaffeln sind ab August 2020 wie folgt:
Einkommensgrenzen | Monatsbeitrag |
---|---|
≤ 17.500 € | 0 € |
≤ 24.542 € | 32,26 € |
≤ 36.813 € | 64,42 € |
≤ 49.084 € | 96,68 € |
≤ 73.626 € | 128,84 € |
≤ 85.897 € | 140,62 € |
≤ 98.168 € | 152,30 € |
> 98.168 € | 187,69 € |
Mittagsverpflegung als fester Bestandteil des Offenen Ganztags
Zusätzlich zu den Elternbeiträgen zahlen Eltern für die Mittagsverpflegung eine monatliche Gebühr in Höhe von 58,00 Euro (Satzung der Stadt Recklinghausen).
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) kann der Betrag jedoch ermäßigt werden, wenn Sie:
erhalten. Die entsprechenden Nachweise reichen Sie entweder persönlich ein oder senden Sie an:
Fachbereich Bildung und Sport
Friedrich-Ebert-Str. 40
45659 Recklinghausen
Bei Bewilligung eines Reduzierungsantrags zahlen Sie statt den vollen Betrag monatlich 20 Euro pro Kind.
Geschwisterkind-Regelung
Haben Sie zwei oder mehr Kinder, die die Offene Ganztags-Grundschulen besuchen bzw. an verschiedenen Betreuungsangeboten der Stadt Recklinghausen teilnehmen, zahlen Sie nur noch für ein Kind. Es ist das Kind, für das der höhere Beitrag entrichtet werden muss. In diesem Fall gilt also der „Recklinghäuser Familientarif“.
Ihre Ansprechpartner/innen finden Sie hier.
Der Recklinghäuser Familientarif
In Recklinghausen finanziert die Stadt eine umfassende Geschwisterkind-Befreiung. Sie gilt für den gesamten Bereich von Kindergarten, Betreuung durch Tagesmütter und Offenen Ganztags-Grundschulen (OGS).
Haben Sie also zwei oder mehr Kinder, die an verschiedenen Betreuungsangeboten der Stadt Recklinghausen teilnehmen, zahlen Sie nur noch für ein Kind. Es ist das Kind, für das der höhere Beitrag entrichtet werden muss. Die weiteren Kinder sind beitragsfrei.
Besucht eines der Kinder die Offene Ganztags-Grundschule (OGS) und wird gleichzeitig ein Geschwisterkind in einer Tageseinrichtung oder in der Tagespflege betreut, gilt: Für das OGS-Kind wird kein Beitrag erhoben. Auch, wenn der OGS-Beitrag der höhere Beitrag wäre, wird stets der Beitrag für die Kindertageseinrichtung oder die Tagespflege gezahlt.
Achtung: Die Geschwisterkind übergreifende Regelung für Kinder, die durch
eine Tagespflegeperson betreut werden, gilt nur, wenn die
Tagespflege durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
gefördert wird!
Ermäßigung von Elternbeiträgen bei Tageseinrichtungen, Tagespflege und Großtagespflege
Eltern, die ein Jahresbruttoeinkommen von nicht mehr als 17.500 Euro haben, müssen keine Elternbeiträge zahlen. Es gibt aber auch Eltern, die über ein höheres Bruttojahreseinkommen verfügen, aber finanziell trotzdem nicht in der Lage sind, die Beiträge zu zahlen. Für diese Eltern erfolgt eine Berechnung nach Paragraph 85 Sozialgesetzbuch XII.
Die Elternbeiträge können dann in der Regel ganz oder teilweise erlassen werden, wenn das Familieneinkommen die Einkommensgrenze nach Paragraph 85 Sozialgesetzbuch XII nicht überschreitet. Bei dieser Prüfung wird das monatliche Nettoeinkommen einschließlich Kindergeld berücksichtigt.
Die Einkommensgrenze nach Paragraph 85 SGB XII errechnet sich wie folgt:
Grundbetrag für den Haushaltsvorstand ab 1. Januar 2023 | 1004 Euro |
Angemessene Kosten der Unterkunft ohne Heizung und Warm-Wasserkosten (Kaltmiete oder Aufwendungen für Wohneigentum, soweit sie einen angemessenen Umfang nicht überschreiten) | Angemessenheit wird in jedem Einzelfall geprüft |
Familienzuschlag für ein Elternteil, wenn die Eltern nicht getrennt leben, von zurzeit | 352 Euro |
Familienzuschlag für jede überwiegend unterhaltene Person von zurzeit | 352 Euro |
Ihre Ansprechpartner/innen finden Sie hier.