Sie wollen sich mit einer gewerblichen Tätigkeit selbstständig machen? Dann müssen Sie Ihr Gewerbe bei der Stadtverwaltung Recklinghausen anmelden. Die Anmeldepflicht beginnt mit Beginn Ihrer selbstständigen Tätigkeit.
Eine selbstständige Tätigkeit üben Sie aus, wenn Sie Ihr Gewerbe über einen bestimmten Zeitraum mit eigener Entscheidungsbefugnis betreiben und Sie dabei auf eigenes Risiko und auf eigene Rechnung arbeiten.
Ansprechpartner
Wenn Sie Fragen und/oder Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich an das Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten.
Es ist zuständig für:
Leistungen der Stadtverwaltung
Wenn Sie wissen wollen, welche Leistungen die Stadt Recklinghausen anbietet, dann klicken Sie hier. Im Bürgerservice von A bis Z sind alle Dienstleistungen rund um das Thema "Gewerbe" auf einer Seite zusammengefasst.
Online-Service für Gewerbemeldungen und sonstige gewerbliche Anträge
Über das Wirtschafts-Service-Portal Nordrhein-Westfalen WSP.NRW haben Sie die Möglichkeit, Ihre Gewerbemeldung bequem online vorzunehmen. Die Bestätigung der Gewerbemeldung erhalten Sie ebenfalls von diesem Portal.
Egal, ob Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung: Das WSP.NRW führt Sie durch die notwendigen Formularfelder.
Poker-Erlass
Der Poker-Erlass beinhaltet Hinweise für Pokerturnierveranstalter, unter welchen Voraussetzungen ein solches Turnier legal durchgeführt werden darf. Den Erlass finden Sie hier.
Informationsblatt Geldwäsche
Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen möchte mit dem nachstehenden Informationsblatt den geldwäscherechtlich verpflichteten Glücksspielveranstaltern und -vermittlern im Sinne des § 2 Absatz 1 Nr. 15 GwG und als erste Orientierungshilfe einen Überblick über die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz geben. Informationen gibt es hier.
Informationen zu Auslesungs- und Anwendungshinweisen gibt es hier.