Sie sind Eigentümer*in einer Immobilie mit Ladenlokal im Programmgebiet Recklinghausen-Süd und möchten etwas gegen den Leerstand in Ihrer Immobilie unternehmen und damit zur positiven Entwicklung von Recklinghausen-Süd beitragen? Sie sind bereit bis zum 31. Dezember 2026 auf 30 Prozent Ihrer bisherigen Miete zu verzichten und an die Stadt Recklinghausen zu vermieten? Dann können Sie vom Verfügungsfonds Anmietungen profitieren.
Eckpunkte für Immobilieneigentümer*innen
• Ihre Immobilie liegt im Programmgebiet Recklinghausen-Süd
• Das leerstehende Ladenlokal hat eine maximale Mietfläche von 300 qm
• Ist Ihr Ladenlokal größer? Auch dann kann die Förderung in Anspruch genommen
werden. Angerechnet werden hierbei jedoch maximal 300 qm Mietfläche.
• Bei einer Anmietung Ihres Ladenlokals durch die Stadt Recklinghausen sind Sie bereit
bis Ende 2026 das Ladenlokal zu 70 Prozent der bisherigen Miete bzw. ortsüblichen
Vergleichsmiete zu vermieten.
Ihre direkten Vorteile
• Sie erzielen kurzfristig Mieteinnahmen durch die (Zwischen-)Vermietung Ihres
Ladenlokals
• Der Bekanntheitsgrad und die Wertigkeit Ihrer Immobilie steigen
• Sie erhöhen die Vermarktungschancen Ihrer Immobilie
• Ihr Ladenlokal wird wieder mit Leben gefüllt – es wird genutzt, beleuchtet, gereinigt,
geheizt und leidet damit nicht unter einem Verfall
• Ihre Immobilie wird durch eine Nutzung vor Vandalismusschäden bewahrt
• Sie bieten aufstrebenden Geschäftsgründer*innen eine Chance Fuß zu fassen und
steigern damit die Angebotsvielfalt, Lebensqualität und Erlebbarkeit der Bochumer
Straße
• Im Idealfall schließt sich nach Ablauf der geförderten Mietdauer eine dauerhafte
Vermietung an
Wenn Sie Interesse an einer Anmietung durch die Stadt als Zwischenmieter haben –