Einzelhandelskonzept

 Einzelhandel ist eine prägende Nutzung in der Stadt. Diese bildet eine wesentliche Basis für die Attraktivität der Recklinghäuser Zentren, der Altstadt sowie das Nebenzentrum in Recklinghausen Süd aber auch für die Versorgungszentren in den einzelnen Stadtteilen.

Standortentscheidungen des Einzelhandels

Standortentscheidungen des Einzelhandels können erhebliche Auswirkungen auf gewachsene Zentren sowie auf die Gewährleitung einer flächendeckenden und damit fußläufig erreichbaren Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs aufweisen. Die Ansiedlung eines Geschäftes innerhalb eines gewachsenen Versorgungszentrums wird sich in der Regel positiv auswirken. Die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in einer fußläufig gut erreichbaren Lage innerhalb eines ausreichend großen Wohngebietes kann einen guten Beitrag zur Sicherung der Nahversorgung darstellen. Dagegen können Standortentwicklungen ohne Bezug zum Wohnquartier oder in Gewerbegebieten eine unerwünschte Konkurrenzsituation führen. Der Abfluss von Kaufkraft aus zentralen Versorgungsbereichen oder Nahversorgungslagen in nicht-integrierte Lagen kann dazu führen, dass die Einzelhandelsentwicklung der Zentren beeinträchtigt werden kann.

Räumliche Steuerung der Einzelhandelsentwicklung

Die räumliche Steuerung der Einzelhandelsentwicklung stellt daher eine wichtige Aufgabe im Rahmen der Weiterentwicklung unserer Stadt dar. Seit 1998 existiert für Recklinghausen zur gesamtstädtischen Steuerung ein Einzelhandelskonzept als planerische Grundlage, mit dem Ziel der Erhaltung und Entwicklung der gewachsenen Zentren sowie der Gewährleistung einer fußläufig erreichbaren Nahversorgung für den täglichen Bedarf.

Aktuelles Einzelhandelskonzept

Das Einzelhandelskonzept der Stadt Recklinghausen wird in regelmäßigen Abständen (2007, 2011/12) aufgrund veränderter Rahmenbedingungen und neuer rechtlicher Grundlagen aktualisiert. Zuletzt wurde das Einzelhandelskonzept 2019 fortgeschrieben. In der Ratssitzung am 25. November 2019 wurde das Konzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch als sonstige städtebauliche Planung beschlossen und stellt daher mit dem Ziel des Erhalts und der Entwicklung der Zentralen Versorgungsbereiche wie auch der Sicherung der verbrauchernahen Versorgung, im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung einen besonderen Abwägungsbelang dar.

Das aktuelle Einzelhandelskonzept kann beim Fachbereich Stadtplanung, Umwelt und Klimaschutz eingesehen oder käuflich erworben werden.

Aktualisierung des Einzelhandelskonzepts

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 23. Oktober 2023 wurde vor dem Hintergrund neuer Rechtsprechungen sowie eingetretener Veränderungen in der Einzelhandelsstruktur der Stadt Recklinghausen die Verwaltung beauftragt das derzeitig beschlossene Einzelhandelskonzept fortzuschreiben.

Nach entsprechender Ausschreibung und Vergabe der Leistungen hat das Büro GMA aus Köln im Frühjahr 2024 den Auftrag erhalten. Derzeit wird durch das Büro eine umfassende Bestandserhebung zu den bestehenden Einzelhandelsangeboten durchgeführt.

Ebenfalls wird eine Befragung von Passant*innen in den Siedlungsschwerpunkten von Recklinghausen – der Altstadt, der Bochumer Straße in Süd sowie im Stadtteil Suderwich direkt vor Ort vorgenommen, um ein umfassenderes Meinungsbild zu den Zentren zu erhalten.

Ansprechpartner*innen

Weitere Nachfragen zum Thema Einzelhandel richten sie bitte an die Abteilung Stadtentwicklung per E-Mail an birgit.sinhuber-schotte(at)recklinghausen.de oder an michael.hehenkamp(at)recklinghausen.de

Veranstaltungskalender

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STARTERCENTER: Programm 2020

Startercenter
Auch in 2020 bieten die STARTERCENTER aus NRW zahlreiche Seminare und Workshops an, um den Weg in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Das Programm für das erste Halbjahr gibt es hier.