Aktuelles Recklinghausen

Titel
Das Fundbüro in Recklinghausen: vor Ort und virtuell
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Virtuelles Fundbüro
Einleitung
Fahrräder, Schirme, Schmuck, Jacken – und sogar Gebisse: Unter den gefundenen Gegenständen in Recklinghausen ist fast alles dabei.
Haupttext


Wer etwas findet, kann den Fund im Bürgerbüro in Stadthaus A abgeben. Dort kann auch derjenige, der etwas verloren hat, nach den Fundsachen fragen. Alternativ besteht die Möglichkeit, im virtuellen Fundbüro eine Verlust- oder Fundanzeige aufzugeben. Abgeben oder abholen muss man die Gegenstände natürlich weiterhin. Doch: Wer etwas verloren hat, spart sich durch das virtuelle Fundbüro den Weg ins Bürgerbüro, sofern der vermisste Gegenstand dort noch nicht vorliegt.

Das Fundbüro im Internet

Anstatt also ins Bürgerbüro zu gehen und nach dem verlorenen Gegenstand zu fragen, kann man – als Alternative – im Online-Fundbüro eine Verlustanzeige aufgeben. Darin wird der verlorene Gegenstand beschrieben und als Formular unter Angabe der persönlichen Daten als E-Mail an das Bürgerbüro geschickt. Die Mitarbeiter dort vergleichen die Angaben mit ihren eigenen Informationen und setzen sich danach mit dem „Verlierer“ in Verbindung. „Liegt das Fundstück hier vor, kann der Besitzer es bei uns abholen“, sagt Oliver Krüll, Leiter des Bürgerbüros. Man kann natürlich auch zunächst im Bürgerbüro anrufen und nach dem verlorenen Gegenstand fragen – dann ist man aber wie beim persönlichen Erscheinen an die Öffnungszeiten gebunden.

Im virtuellen Fundbüro hilft außerdem der Überblick aller gefundenen Gegenstände der letzten sechs Monate. Die neuesten Funde werden auf der Startseite angezeigt. Zum Beispiel: „Verlust-Schlüssel: Schlüsselbund. Fundort: Recklinghausen, Schmalkalderstraße. Fund am: 14.05.2013.“
Weitere Details werden nicht preisgegeben. Denn: „Schließlich muss derjenige, der den Schlüsselbund verloren hat, diesen genau beschreiben, wenn er danach fragt“, erklärt Krüll.

Das Online-Fundbüro bietet auch eine Suchfunktion nach Kategorien, zum Beispiel nach „Geld“, „Handy“, „Schmuck“, „Kleidung“, „Brille“, „Portemonnaie“, usw.

Fundanzeigen können im Internet ebenfalls erstellt werden. Sie funktionieren auf die gleiche Weise wie die Verlustanzeige. „Wir setzen uns danach mit den Findern in Verbindung, damit sie die Fundsache zu uns bringen“, sagt Krüll. Vorteil an der Online-Fundanzeige: die Schnelligkeit. Die Informationen liegen den Mitarbeitern aus dem Bürgerbüro bereits häufig vor, wenn der „Verlierer“ sich nach dem Gegenstand erkundigt. Man kann aber statt Online-Fundanzeige natürlich auch sofort bzw. möglichst bald nach dem Fund ins Bürgerbüro gehen und den Gegenstand dort abgeben.

Voraussetzungen beim Abholen der Fundsachen

Wer seinen Gegenstand verloren hat und im Bürgerbüro abholen will, der muss seinen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen. Falls online bereits eine Verlustanzeige aufgegeben worden ist, ist eine Beschreibung des verlorenen Gegenstandes bei der Abholung trotzdem notwendig. Erforderlich ist gegebenenfalls noch ein Nachweis über die Fundsache. „Das kann beispielsweise ein Foto, eine Kopie oder eine Rechnung sein“, sagt Krüll. Man kann auch eine andere Person damit beauftragen, einen verlorenen Gegenstand im Bürgerbüro abzuholen. Dann ist eine Vollmacht notwendig.

Anzeigepflicht

Jeder, der einen verlorenen Gegenstand findet und an sich nimmt, ist laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, Paragraph 965) verpflichtet, den Fund anzuzeigen: entweder dem Besitzer oder dem Bürgerbüro.
Zur Zeit liegen etwa 1000 Fundsachen in den Kellerräumen von Stadthaus A.
„Hat sich innerhalb von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes niemand bei uns gemeldet, erwirbt der Finder das Eigentum an der Fundsache“, sagt Krüll. Verzichtet der Finder darauf, geht sein Recht auf die Stadt Recklinghausen über. In diesem Fall kommen die Fundsachen zum Verkauf.

Kosten und Finderlohn

Die Verwahrung von Fundsachen im Bürgerbüro kostet etwas und richtet sich nach dem Wert des Gegenstandes. Fünf Euro zahlt man bei Gegenständen von einem Wert bis zu 150 Euro, zehn Euro bei einem Wert bis zu 500 Euro. Danach wird prozentual gerechnet. Eine Verlustbescheinigung kostet fünf Euro. Das Bürgerbüro stellt sie aus, wenn man beispielsweise einen Nachweis über den Verlust für die Versicherung benötigt.

Der Finder hat einen gesetzlichen Anspruch auf einen Finderlohn (BGB, Paragraph 971). Das ist eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen Finder und Besitzer. „Das Bürgerbüro hat damit nichts zu tun“, sagt Krüll. „Wir sind aber verpflichtet, die Kontaktdaten des Besitzers an den Finder weiterzugeben, wenn dieser seinen Anspruch auf Finderlohn geltend macht – und wenn keine Auskunftssperre vorliegt.“ Wer die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund verheimlicht, verliert seinen Anspruch auf Finderlohn.

Weitere Informationen gibt es im Bürgerservice-Portal der Stadt Recklinghausen unter http://buergerservice.recklinghausen.de.
Internetadresse des virtuellen Fundbüros: https://secure.kdvz.de/vifo/recklinghausen/vifo.php3


Adresse und Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Stadthaus A
Bürgerbüro (Erdgeschoss, rechts)
Rathausplatz 4
45657 Recklinghausen

Montag, Dienstag und Mittwoch: 8 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr
Samstag: 9.30 bis 12.30 Uhr


Datum
02.06.2013


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