Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins

Als im Wählerverzeichnis eingetragene/r Wahlberechtigte/r füllen Sie den Antrag bitte nur dann aus und senden ihn ab, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum (siehe Wahlbenachrichtigung), sondern in dem anderen Stimmbezirk ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen wollen. Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen wird grundsätzlich an Ihre in der Wahlbenachrichtigung angegebene Adresse versandt. Falls Sie die Zusendung der Wahlunterlagen an eine abweichende Adresse wünschen, markieren Sie bitte "Versand soll an abweichende Versandanschrift erfolgen" und geben Sie diese Adresse dann entsprechend an.

Ihre Daten werden gemäß § 13 Abs. 4 Nr. 3 Telemediengesetz (TMG) gegen die Kenntnisnahme von Dritten geschützt.

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