Gutachterausschuss für Grundstückswerte | Stadt Recklinghausen

Gutachterausschuss für Grundstückswerte

Hier finden Sie Informationen zu folgenden Themen:


Gutachterausschuss für Grundstückswerte

 

Die Gutachterausschüsse sind unabhängige Landesbehörden. Sie üben eine hoheitliche Tätigkeit aus und sind als selbstständige Kollegialorgane ausgestaltet. Sie sind an Weisungen nicht gebunden. Die Mitglieder der örtlichen Gutachterausschüsse sind ehrenamtlich tätig.

Den offiziellen Internetauftritt des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Recklinghausen finden Sie hier.

Grundstücksbewertung / Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Das Sachgebiet Grundstücksbewertung/Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist in Recklinghausen beim städtischen Fachbereich Ingenieurwesen angesiedelt. Dort wird die Grundstücksbewertung für alle städtischen Aufgaben und in Amtshilfe für andere Behörden als Kommunale Bewertungsstelle durchgeführt.

Weiterhin werden als Geschäftsstelle des Gutachterausschusses alle notwendigen Verwaltungsaufgaben für den Gutachterausschuss erledigt, zum Beispiel Führung der Kaufpreissammlung, Ermittlung der Bodenrichtwerte, Herausgabe des Grundstücksmarktberichtes, Erstellung von Wertgutachten und die Erteilung von Auskünften.

Weitere Aufgaben im Sachgebiet sind die Erstellung und Herausgabe des Mietspiegels und die Ausstellung von Zeugnissen über das Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechtes.

Bodenrichtwerte


Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).

Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land sowie für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.

Die Bodenrichtwerte werden am Anfang jeden Jahres auf der Grundlage von Grundstückskaufverträgen ermittelt, die von den Notaren vorgelegt und anschließend von der Geschäftsstelle ausgewertet werden. Die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte erfolgt nach dem Beschluss des Gutachterausschusses im amtlichen Informationssystem zum Immobilienmarkt des Landes Nordrhein-Westfalen BORISplus.NRW. Die Bodenrichtwerte sind unter der Internetadresse www.boris.nrw.de verfügbar und können dort kostenlos eingesehen und ausgedruckt werden. Darüber hinaus hat jedermann das Recht, Auskünfte über Bodenrichtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses während der Dienststunden zu erhalten.

Grundstücksmarktbericht
Grundstücksmarktberichte tragen zur Transparenz des Grundstücksmarktes in der Stadt Recklinghausen bei und geben der Öffentlichkeit wichtige Informationen über die Entwicklung auf dem örtlichen Grundstücksmarkt. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Recklinghausen gibt den Bericht jährlich heraus. Er wendet sich damit an Fachleute der Bewertung, des Banken- und Versicherungswesens, an die Bau- und Wohnungswirtschaft, an die öffentliche Verwaltung und an die interessierte Öffentlichkeit (Eigentümer, Kaufinteressenten).

Auf der Grundlage der Daten aus der Kaufpreissammlung enthält der Grundstücksmarktbericht Angaben über Umsätze und Preisentwicklungen auf einzelnen Grundstücksteilmärkten (unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen) sowie abgeleitete Daten für die Ermittlung von Verkehrswerten für Grundstücke.

Der Grundstücksmarktbericht ist im Internet unter www.boris.nrw.de kostenlos erhältlich.

Wertgutachten
Der Gutachterausschuss erstattet auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist. Der Antrag kann in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gestellt werden.

Die Höhe der Gebühren für die Erstellung eines Wertgutachtens richtet sich insbesondere nach der Tarifstelle 5.1 des Kostentarifs der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW) in Verbindung mit den tarifübergreifenden Gebührenregelungen gemäß § 2 VermWertKostO NRW.


Kaufpreissammlung
Um eine hinreichende Übersicht über die am Markt tatsächlich gezahlten Kaufpreise zu ermöglichen, schreibt das Baugesetzbuch vor, dass jeder Vertrag über Rechtsgeschäfte am Grund und Boden von den beurkundenden Stellen dem Gutachterausschuss zu übersenden ist. Die Kaufverträge werden durch die Geschäftsstelle nach Weisung des Gutachterausschusses unter Berücksichtigung des Datenschutzes ausgewertet und nach der Auswertung vernichtet. Die ausgewerteten Daten, ergänzt um weitere wertbeeinflussende Merkmale wie Planungsrecht, Erschließungszustand usw. werden in die Kaufpreissammlung übernommen. Somit hat der Gutachterausschuss immer einen aktuellen Einblick in das Grundstücksmarktgeschehen. Die Kaufpreissammlung liegt in Form einer Datenbank vor und wird automatisiert geführt.

Die Kaufpreissammlung steht dem Gutachterausschuss und der Geschäftsstelle zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung.

Auf der Grundlage der Kaufpreissammlung kann Jedermann im Internet eine Preisauskunft für Ein-/Zweifamilienwohnhäuser und Eigentumswohnungen in Form eines Durchschnittswertes erhalten. Die Preisauskunft steht unter www.boris.nrw.de - Produkt: Allgemeine Preisauskunft - zur Verfügung.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Grundstückswertermittlung können zur Begründung ihrer Gutachten auf schriftlichen Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erhalten.

Mietspiegel
Der Mietspiegel gilt nur für freifinanzierte Wohnungen. Er dient als Richtlinie zur Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten im Stadtgebiet Recklinghausen und bietet den Mietparteien eine Orientierungshilfe, um in eigener Verantwortung die Miethöhe zu vereinbaren. Darüber hinaus soll der Mietspiegel Rechtssicherheit schaffen und Streit- und Gerichtsverfahren möglichst verhindern. Der Mietspiegel weist die monatlichen Nettokaltmieten in Euro je Quadratmeter Wohnfläche (ortsübliche Miete) aus. Der Mietspiegel kann hier kostenfrei abgerufen und als PDF-Dokument heruntergeladen werden.


 

Vorkaufsrechtsbescheinigung
Zur Sicherung der gemeindlichen Bauleitplanung steht der Stadt ein Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken zu (siehe dazu auch die Paragraphen 24 bis 28 des Baugesetzbuches). Bei Kaufverträgen über Grundstücke darf das Grundbuchamt den Käufer nur dann als Eigentümer in das Grundbuch eintragen, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechtes der Stadt nachgewiesen wird. Auf Antrag kann die Stadt darüber einen kostenpflichtigen Nachweis ausstellen: 

  • Zeugnis über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechtes/Vertrag: 93 Euro Gebühr
  • Zeugnis über das Nichtausüben eines Vorkaufsrechtes/Vertrag: 154 Euro Gebühr

 Zum Antragsformular

Kontakt
Bitte beachten Sie für postalische Zusendungen die abweichende Adresse

Postanschrift
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Rathausplatz 3-4
45657 Recklinghausen

Adresse
Technisches Rathaus
Räume 406, 405, 506 und 507
Westring 51
45659 Recklinghausen 

Telefon: 02361/50-2449 - 2453
E-Mail: gutachterausschuss(at)recklinghausen.de 


Ansprechpartner
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