Wärmepumpen-Ampel
Grünes Licht für Wärmepumpen in Deutschland!
In Bestandsgebäuden kann man keine Wärmepumpen installieren? Doch kann man! 75 % der Wohngebäude in Deutschland sind für mindestens eine Wärmepumpen-Technologie (Luft, Erde, Sonne) geeignet.
Die Wärmepumpen-Ampel ist ein Informationsangebot basierend auf dem gleichnamigen Modell, das die Eignung von Wohngebäuden für verschiedene Wärmepumpen-Technologien in Deutschland ermittelt. Neben regionalen Potenzialen finden Sie auf dieser Website einen Einzelgebäude-Rechner als Orientierungshilfe und weitere Informationen für Eigentümer:innen von Wohngebäuden. Sie soll einen Anstoß geben, sich mit dem Thema Wärmepumpen in Bestandsgebäuden tiefer auseinanderzusetzen.
Hier gehts zur Wärmepumpen-Ampel.Förder-Navi
Viele Maßnahmen zur Energieeinsparung oder zur Anwendung Erneuerbarer Energie werden vom Land Nordrhein-Westfalen oder dem Bund gefördert.
Das Förder.Navi von NRW.Energy4Climate bietet Informationen zu dauerhaft angebotenen Förderprogrammen für Breitentechnologien.
Hier gehts zum Förder-Navi von energy4climate.nrw. Förderprogramme
Die Stadt Recklinghausen setzt sich aktiv für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel in unserer Stadt ein. Um die vielfältigen Herausforderungen des Klimawandels zu bewältigen und die Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger zu sichern, bietet die Stadt Recklinghausen verschiedene Förderprogramme an. Diese Programme unterstützen private Haushalte dabei klimafreundliche Projekte umzusetzen, Energie zu sparen, erneuerbare Energien zu nutzen und die Stadt widerstandsfähiger gegenüber den Folgen des Klimawandels zu machen.
Verbraucherzentrale NRW
Die Verbraucherzentrale NRW engagiert sich aktiv für den Klimaschutz und die Förderung nachhaltiger Energien. Um möglichst viele Menschen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren und praktische Tipps für einen umweltbewussten Lebensstil zu geben, veranstaltet die Verbraucherzentrale regelmäßig informative und spannende Events rund um Klima und Energie.
Hier gehts zum Angebot der Verbraucherzentrale NRW.
Karte des öffentlichen Ladesäulenregisters
Öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge müssen technische Mindestanforderungen einhalten. Um die Einhaltung dieser Anforderungen gemäß der Ladesäulenverordnung (LSV) überprüfen zu können, sind die Betreiber zur Anzeige ihrer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Gemeldete Ladepunkte werden auf der Ladesäulenkarte veröffentlicht.