Bürgerbeteiligung zum Klimakonzept 2035/2045
Am 27. Februar 2024 öffneten sich die Türen des Bürgerhaus Süd für interessierte Bürgerinnen und Bürger die sich aktiv in die Gestaltung des Klimakonzepts einbrachten. Die dort vorgestellte Präsentation, ergänzt um die Anregungen der Teilnehmenden, ist hier einsehbar.
Zusätzlich fand im Vorfeld bereits eine Online-Umfrage statt. Deren Ergebnisse sind hier zusammengefasst.
Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern die sich vor Ort oder digital beteiligt haben und nehmen die Anregungen mit in die nächste Phase der Konzepterstellung.
Warum brauchen wir ein Klimakonzept?
Der Klimawandel und die bereits heute vorhandenen Auswirkungen stellen eine akute Bedrohung der menschlichen Lebensgrundlage dar und sind weltweit eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Um die größten Schäden noch abwenden zu können und das Eintreten von sogenannten Kippeffekten zu verhindern, beschloss die internationale Staatengemeinschaft im Jahr 2015 mit dem Pariser Klimaschutzabkommen die zunehmende Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen. Auf nationaler Ebene wurde dieses Bestreben in konkrete Treibhausgasminderungsziele übersetzt, die im Jahr 2021 erneut verschärft wurden. Festgelegt wurde eine Senkung der Treibhausgasemissionen um 65 Prozent bis 2030 (Referenzjahr: 1990) und die Klimaneutralität ab 2045.
Was ist das Ziel des Klimakonzepts?
Bereits im Jahr 2013 erstellte die Stadt Recklinghausen ein
Klimaschutzkonzept. Ein Klimaanpassungskonzept folgte 2017. Da sich seitdem viel in der Wissenschaft und Politik verändert hat, erstellt die Stadt Recklinghausen zusammen mit den „energielenkern“ ein neues Klimakonzept. Dieses gesamtstädtisches Klimakonzept 2035/45 soll das bisherige Klimaschutzkonzept (Stand 2013) und das Klimaanpassungskonzept (2017) zusammenführen und an die aktuellen Begebenheiten anpassen, sodass eine neue Grundlage für die zukünftige, klimagerechte Entwicklung der Stadt Recklinghausen geschafft wird.
Das Klimakonzept 2035/45 soll das strategische Vorgehen der Stadt Recklinghausen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel unter Beachtung des Pariser Klimaschutzabkommens und der Klimaschutz- und Anpassungsziele von Bund und Land festlegen. Zentraler Baustein des Konzepts soll ein entsprechender Handlungs- und Maßnahmenkatalog bilden, der konkrete Maßnahmen bis zum Jahr 2035 beschreibt und dabei die Zielerreichung der Klimaneutralität in 2045 entsprechend vorbereitet und in die Wege leitet.
Prozess der Klimakonzeptentwicklung
Bei der Erstellung des Klimakonzepts sind verschiedene wesentliche Bausteine vorgesehen.
1. Beschreibung, Bewertung und Analyse des Status Quo durch Bestandsaufnahme und Evaluation der bisherigen Maßnahmen und Aktivitäten zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung in Recklinghausen
Zunächst soll eine Analyse des Status Quo durch eine Bestandsaufnahme und Evaluation der bisherigen Maßnahmen und Aktivitäten der Stadt Recklinghausen erfolgen. Dabei sollen sowohl die beiden bereits existierenden Konzepte (Klimaschutzkonzept und Klimaanpassungskonzept) evaluiert und miteinbezogen werden als auch die vom Regionalverband Ruhr erstellte Energie- und Treibhausgasbilanz.
2. Handlungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten, Potentiale der Treibhausgasemissionsminderung
Zudem sollen die Potentiale der Treibhausgasemissionsminderung ermittelt werden. Bei der Ermittlung der Potenziale der Treibhausminderung werden zum einen die Energieeinsparpotentiale der Verbraucher verschiedener Sektoren, z.B. private Haushalte, Industrie oder Verkehr vermittelt, zum anderen auch die Potentiale durch den Einsatz erneuerbarer Energien in Recklinghausen. Die Potenzialermittlung soll an die Ergebnisse des zuvor ermittelten Status Quo anknüpfen.
3. Risiko- und Betroffenheitsanalyse
Bei der Risiko- und Betroffenheitsanalyse wird ein Schwerpunkt auf Klimafolgen wie Hitze(inseln), Extremniederschläge und Starkregen und Trockenheit gesetzt werden. Dabei soll das alte Klimaanpassungskonzept aus dem Jahr 2017 als Grundlage verwendet werden und durch aktuelle Daten und neue Entwicklungen und Erfahrungen der vergangenen Jahre auf einen neuen Stand gebracht werden.
4. Entwicklung von Leitlinien und Zielen für ein klimafreundliches und klimaangepasstes Recklinghausen
Das Herzstück des Klimakonzeptes wird die Erstellung von Leitlinien und Zielen für ein klimafreundliches und klimaangepasstes Recklinghausen sein sowie die Entwicklung eines umsetzungsorientierten Handlungsprogramms. Die entwickelten Leitlinien und Ziele sollen im Einklang mit den politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen auf internationaler, Bundes- und Landesebene stehen. Das Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2045 steht dabei an oberster Stelle. Zur Zielerreichung wird die Logik des globalen CO2-Restbudgets angewendet und dabei die Bedeutung der Stadt Recklinghausen berücksichtigt.
5. Entwicklung eines umsetzungsorientierten Handlungsprogramms bzw. Maßnahmenkatalogs
Ausgerichtet an den Zielsetzungen, ist ein Handlungs- und Maßnahmenkatalog für die Zeit bis 2035 zu erstellen. Die entwickelten Maßnahmen werden in drei Kategorien priorisiert (hohe, mittlere und niedrigere Priorität). Dadurch sollen Maßnahmen identifiziert werden, die aufgrund schneller Umsetzbarkeit oder der besonderen Bedeutung für die Stadt Recklinghausen von hoher Relevanz sind. Im Maßnahmenkatalog wird es neben der Klimaanpassung z.B. auch Maßnahmen zu den Handlungsfeldern Erneuerbare Energien, Mobilität, Private Haushalte oder kommunale Wärmeversorgung geben. Die einzelnen Maßnahmensteckbriefe sollen belastbare Abschätzungen von Treibhausgasminderungspotentialen, Kosten und Personalressourcen beinhalten und auch Verantwortlichkeiten zur Umsetzung innerhalb der Verwaltung formulieren.
6. Partizipative Akteursbeteiligung und prozessbegleitende Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
Der ganze Prozess der Erarbeitung des Klimakonzepts soll durch eine partizipative Beteiligung von Bürger*innen, der Politik und anderen wichtigen Schlüsselakteur*innen, wie z.B. Energieversorgungsunternehmen begleitet werden.
7. Monitoring und Verstetigungsstrategie
Ein nachfolgendes Monitoring sowie eine Verfestigungsstrategie soll bereits bei der Entwicklung der Maßnahmen mitgedacht und formuliert werden, um die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig überprüfen zu können. Dadurch sollen die Maßnahmen optimiert und gegebenenfalls angepasst werden, um eine Fehlentwicklungen frühzeitig verhindern zu können.
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