KRiS

KRIS - Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft

Unter der Leitlinie des Ruhrkonferenz-Projektes „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRIS) geht es darum, bis 2040 eine regionale Klimaanpassungsstrategie zu realisieren.
Im Rahmen von KRIS sollen folgende konkrete Ziele erreicht werden:
  • Reduzierung des Abflusses von Regenwasser in Mischsystemen um 25 Prozent
  • Erhöhung der Verdunstungsrate um 10 Prozentpunkte
  • Reaktivierung bzw. Entflechtung verrohrter Gewässer
  • Reduzierung und Vermeidung von Hitzeinseln
  • Stärkung des Vorbildcharakters der Kommunen durch die Umsetzung eigener Projekt
  • Um diese Ziele zu erreichen, ist eine wassersensible Stadtentwicklung erforderlich, bei der z. B. Flächen entsiegelt, Dächer und Fassaden begrünt, sowie Regen- und Abwasser getrennt werden (Schwammstadt-Prinzip).
Klima
Prinzip der Schwammstadt Grafik: Zukunftsinitiative Klima.Werk/EGLV

Förderprogramm

Für das Ruhrkonferenz-Projekt „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-​Westfalen ein Förderprogramm für Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung aufgelegt. Gemeinsam mit den Wasserverbänden der Region (Emschergenossenschaft, Lippeverband, Ruhrverband, Linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft, Niersverband) sollen darüber sowie über ergänzende Förderungen bis 2030 rund 250 Millionen Euro in entsprechende Projekte im Ruhrgebiet investiert werden.

Förderkulisse

Gefördert werden Maßnahmen in allen 53 Städten und Gemeinden des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Die Kommunen verpflichten sich, bis 2030 rund 25 Prozent der befestigten Flächen in ausgewiesenen Betrachtungsräumen von der Mischwasserkanalisation abzukoppeln und die Verdunstungsrate um zehn Prozentpunkte zu steigern. Betrachtungsräume können jegliche Quartiere mit klimawandelbedingten Defiziten sein, denen mit wasserbezogenen Maßnahmen begegnet werden kann und in denen durch gebündelte Maßnahmen messbare Effekte erzielt werden können.

Fördervoraussetzungen und Förderhöhe 

Das Land fördert bis Ende 2023 Studien zur Festlegung und Umsetzungskonzepte für Betrachtungsräume (auch Öffentlichkeitsarbeit dafür) sowie bis Ende 2030 die Umsetzung von Maßnahmenbündeln in diesen Gebieten. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Machbarkeitsstudien sowie die bauliche Umsetzung von wasserwirtschaftlich relevanten Einzelmaßnahmen außerhalb dieser Räume oder innerhalb potenzieller, noch nicht festgelegter Betrachtungsräume über das Förderprogramm zu finanzieren. Kleine, private Einzelmaßnahmen sind hier nicht förderfähig. Ab 2024 erhalten nur noch solche Kommunen Fördermittel, die mindestens einen Betrachtungsraum definiert haben. 
Die Höhe des Förderzuschusses durch das Land beträgt 60 Prozent der Kosten, Emschergenossenschaft und Lippeverband stocken in ihrem jeweiligen Verbandsgebiet die Förderung für Private oder Gewerbliche auf bis zu 90 Prozent und für kommunale Maßnahmenträger:innen auf bis zu 100 Prozent auf, so dass für letztere kein Eigenanteil mehr anfällt. 

Förderfähig sind folgende Maßnahmen

  • Flächenentsiegelung
  • Mulden-/Flächenversickerung
  • Mulden-Rigolen-Versickerung
  • Rigolenversickerung
  • Baumrigolen
  • Extensive Dachbegrünung
  • Fassadenbegrünung mit Versorgung über Niederschlagswasserzisterne
  • Niederschlagswasserzuführung zum Gewässer und Baumpflanzungen mit Versorgung über Niederschlagswasser
  • Machbarkeitsstudien

Laufzeit

Die Richtlinie für die KRiS-Förderung ist im April 2022 in Kraft getreten und bis zum Dezember 2030 gültig. 

Weitere Informationen zur KRIS-Förderung finden Sie hier

KRiS-Betrachtungsräume in Recklinghausen 

Die Stadt Recklinghausen hat die GELSENWASSER AG und ihren Partner geskes.hack Landschaftsarchitekten GmbH mit der Durchführung der Konzeptstudie beauftragt, um potenzielle Betrachtungsräume in Recklinghausen zu identifizieren.  Im Rahmen von mehreren Projekttischen wurden durch die Zusammenarbeit von mehreren Fachbereichen sowie der Bezirksregierung, der Emschergenossenschaft und weiteren Institutionen drei Betrachtungsräume ausgewiesen.
Unbenannt
Die drei ausgewiesenen Betrachtungsräume der Stadt Recklinghausen im Rahmen von KRiS (Gelsenwasser 2023).

Dabei ergeben sich für Recklinghausen insgesamt drei potenzielle Betrachtungsräume: Nord-östlich der Raum „Stadtgarten“, im Osten der Raum „Ludwig-Erhard-Allee“ und im Süden der Raum „Erlbruchpark“. Im Rahmen von internen Arbeitsgruppen werden derzeit Abläufe erarbeitet und erste Maßnahmenideen gesammelt. Darüber hinaus soll ab 2025 eine auf die drei Betrachtungsräume abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit stattfinden.




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