KRiS

KRIS - Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft

Für das Ruhrkonferenz-Projekt „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (kurz: KRiS) hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen ein Förderprogramm für Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung aufgelegt. Gemeinsam mit den Wasserverbänden der Region (in Recklinghausen: Emschergenossenschaft & Lippeverband) sollen darüber sowie über ergänzende Förderungen bis 2030 rund 250 Millionen Euro in entsprechende Projekte im Ruhrgebiet investiert und folgende konkrete Ziele erreicht werden:
  • Reduzierung des Abflusses von Regenwasser in Mischsystemen um 25 Prozent
  • Erhöhung der Verdunstungsrate um 10 Prozentpunkte
  • Reaktivierung bzw. Entflechtung verrohrter Gewässer
  • Reduzierung und Vermeidung von Hitzeinseln
  • Stärkung des Vorbildcharakters der Kommunen durch die Umsetzung eigener Projekte
  • Um diese Ziele zu erreichen, ist eine wassersensible Stadtentwicklung erforderlich, bei der z. B. Flächen entsiegelt, Dächer und Fassaden begrünt, sowie Regen- und Abwasser getrennt werden (Schwammstadt-Prinzip).Klima
Prinzip der Schwammstadt Grafik: Zukunftsinitiative Klima.Werk/EGLV

KRiS-Betrachtungsräume in Recklinghausen - blau-grüner Stadtumbau für ein lebenswertes Recklinghausen  

Die Stadt Recklinghausen hat 2022 die GELSENWASSER AG und ihren Partner geskes.hack Landschaftsarchitekten GmbH mit der Durchführung der Konzeptstudie beauftragt, potenzielle Betrachtungsräume in Recklinghausen zu identifizieren. Im Rahmen von mehreren Projekttischen wurden durch die Zusammenarbeit von mehreren Fachbereichen sowie der Bezirksregierung, der Emschergenossenschaft und weiteren Institutionen drei Betrachtungsräume ausgewiesen: nord-östlich der Raum „Stadtgarten“, im Osten der Raum „Ludwig-Erhard-Allee“ und im Süden der Raum „Erlbruchpark“.

Betrachtungsraum Erlbruchpark 

Aufgrund der topographischen Lage des Teiches im Erlbruchpark ist die Chance gegeben, das Niederschlagswasser aus umliegenden, befestigten Flächen aufzunehmen. Zu diesem Zweck soll das Rückhaltevolumen des bestehenden Teiches vergrößert werden. Diese zusätzliche Speicherkapazität trägt zur Entlastung des Wallrings bei. Dadurch werden die negativen Auswirkungen künftiger Starkregenereignisse weiter reduziert. Gleichzeitig soll die derzeitige Nutzung als wichtiger Naherholungsbereich im Park zusätzlich eine ökologische Aufwertung erfahren. Ebenso wird damit die Aufenthaltsqualität im Park verbessert. Der Konrad-Adenauer-Platz soll umgestaltet und aufgewertet werden. Bisher hat dieser als zentraler Parkplatz eine ökologisch untergeordnete Bedeutung. Zukünftig ist beabsichtigt, weitere Nutzungsmöglichkeiten einzurichten. Die Hitzeentwicklung im Sommer soll durch Elemente der blau - grünen Infrastruktur reduziert werden. Der Platz erfährt somit eine Aufwertung.

Betrachtungsraum Stadtgarten 

Der Stadtgarten bietet einen sehr hohen Erholungswert und zahlreiche Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Als Heimstätte der Ruhrfestspiele ist der Park von überregionaler Bedeutung. Aufgrund der Starkregenbetroffenheiten im Bereich der Innenstadt ist es erforderlich, das Regenwasser insbesondere in den Außenbereichen dort zu speichern und zurückzuhalten, wo es anfällt. Dafür sollen zwei „grüne“ Wasserspeichersysteme im Bereich „Ehemaliges Hirschgehege“ und „Hohlweg“ gebaut werden. So können Probleme in der Innenstadt bei Starkregen reduziert werden. Zudem wird eine mikroklimatische Verbesserung im Park erzielt und die Verfügbarkeit des Wassers in Trockenzeiten verbessert. Das Element Wasser soll auch hier an mehreren Stellen im Park für die Besucher erlebbar gemacht werden.

Als Einzelmaßnahmen werden im Betrachtungsraum Stadtgarten unter anderem:
  • Umbau Hirschgehege Zentraler Rückhalte- und Versickerungsbereich, Neuanlagevon Wegen und Aussichtspunkten
  • Anpassung Hohlweg, Kaskadenbauwerk, Anschluss Regenwasser vomFestspielhaus
  • Tierpark dezentrale Regenwasserbewirtschaftung
  • Sternwarte Regenwasserabkopplung
  • Ruhrfestspielhaus Regenwasserabkopplung
  • Parkplatz Cäcilienhöhe Regenwasserabkopplung
  • Wege im Stadtgarten Regenwasserabkopplung
  • Tennisplätze Regenwasserabkopplung geplant

Betrachtungsraum Ludwig-Erhard-Allee 

In diesem Betrachtungsraum wurde auf dem ehemaligen Zechengelände Blumenthal 3/4 der Bau eines Trennsystems in der Vergangenheit umgesetzt. Ebenso wurde auch in der Ludwig-Erhard-Allee mit dem Bau eines Trennsystems die Voraussetzung geschaffen, das Regenwasser bis zum Hellbach abzuleiten. Entlang dieses Regenwasserkanales können von den angrenzenden Grundstücken die abgekoppelten Flächen angeschlossen werden. Mit dem geplanten letzten Bauabschnitt, beginnend vom Kreisverkehr Dortmunder Straße / Am Sandershof bis zum Hellbach, wird die gesamte Regenwasserschiene dann abschließend hergestellt. Der Lückenschluss ist Voraussetzung für eine Förderung. Wo immer möglich, sollen im gesamten Betrachtungsraum Ludwig-Erhard-Allee weitere ergänzende Entsiegelungsmaßnahmen oder Dach- und Fassadenbegrünungen umgesetzt werden, um Hitzeinseln zu vermeiden.

Als Einzelmaßnahmen werden im Betrachtungsraum Ludwig-Erhard-Allee unter anderem
  • Lückenschluss Regenwasserkanal von Dortmunder Straße bis Hellbach, 
  • Regenwasserabkopplung Busbahnhof und Bahnhofsteich,
  • Regenwasserabkopplung Seniorenheim Dortmunder Str.,
  • Regenwasserabkopplung der Gebäude „Am Sandershof“ geplant.

Einen Überblick über die drei ausgewiesenen Betrachtungsräume finden Sie hier

Priorisierung Betrachtungsraum Erlbruchpark

Für die Erreichung der Förderziele müssen pro BR mindestens 5 Hektar Fläche bis zum Jahr 2030 abgekoppelt werden. Die erfolgreiche Umsetzung von Einzelmaßnahmen innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens (Maßnahmenbeginn bis zum Jahr 2030) sowie das Erreichen der definierten Mindestabkopplungsrate in einem bestimmten BR sind entscheidende Voraussetzungen für die Förderung.  Um die Zuwendungsfähigkeit zu gewährleisten, wird der Betrachtungsraum Erlbruchpark vorrangig behandelt.
Ziele der Maßnahmen innerhalb des Betrachtungsraumes „Erlbruchpark“ sind:
  • Erfüllen der Vorgaben der Förderrichtlinie KRiS innerhalb des Betrachtungsraumes „Erlbruchpark“ (25 % Abkopplung, mindestens 5 ha)
  • Planung und Umsetzung der konzeptionell erarbeiteten Regenwasserabkopplungsmaßnahmen im Betrachtungsraum „Erlbruchpark“
In dem Betrachtungsraum Erlbruchpark sollen diese Maßnahmen bis 2030 umgesetzt werden
  • Teilbereich A: Rathausplatz + Stadthaus A + Rathaus
  • Teilbereich B: Erlbruchpark
  • Teilbereich C: Konrad-Adenauer-Platz
  • Teilbereich D: Paulus-Anger mit Lückenschluss zum Erlbruchpark
  • Teilbereich E: Anschlusskanal Paulusschule und Anschlusskanal Parkplatz Kemnastraße
  • Teilbereich G: Anschluss Dachflächen der Feuerwehr an die bestehende RW-Kanalisation

Einen Überblick über den Betrachtungsraum Elrbruchpark finden Sie hier

Teilbereich D: Paulusanger bereits im Umbau 

Während die Umsetzung der Teilbereiche zurzeit von der Bietergemeinschaft und Stadtverwaltung geplant wird, befindet man sich der Bereich Paulusanger bereits im Umbau. Der Fokus am rund zwei Hektar großen Paulusanger liegt auf der naturnahen Regenwasserbewirtschaftung. Das bedeutet, dass anfallendes Regenwasser künftig gezielt versickert, verdunstet und/oder kontrolliert abgeleitet wird, um Überflutungen und Schäden zu vermeiden. Hierfür werden spezielle Rigolen gebaut, die das Wasser aufnehmen und weiterleiten. Das Regenwasser wird durch die belebte Bodenzone gereinigt. Zusätzlich werden Mulden angelegt, die das Wasser sammeln und gedrosselt in einen Regenwasserkanal ableiten. Die Bauarbeiten wurden nach einer europaweiten Ausschreibung an eine Bietergemeinschaft vergeben, die sowohl die entwässerungstechnischen Belange, die ökologische Gestaltung als auch die verkehrstechnische Planung übernimmt. Die Arbeiten am Paulusanger sollen bis zum Sommer 2026 abgeschlossen sein. Dann wird es auch eine offizielle Eröffnung geben. Die Kostenschätzung für den Endausbau des Paulusangers beträgt rund 1,75 Millionen Euro. Insgesamt belaufen sich die Kosten für den Betrachtungsraum „Erlbruchpark“ laut aktuellen Schätzungen auf rund 13,5 Millionen Euro.

Bild1

Fördervoraussetzungen 

Gefördert werden Maßnahmen in allen 53 Städten und Gemeinden des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Die Kommunen verpflichten sich, bis 2030 rund 25 Prozent der befestigten Flächen in ausgewiesenen Betrachtungsräumen von der Mischwasserkanalisation abzukoppeln und die Verdunstungsrate um zehn Prozentpunkte zu steigern. Betrachtungsräume können jegliche Quartiere mit klimawandelbedingten Defiziten sein, denen mit wasserbezogenen Maßnahmen begegnet werden kann und in denen durch gebündelte Maßnahmen messbare Effekte erzielt werden können.

Fördervoraussetzungen und Förderhöhe 

Das Land fördert bis Ende 2023 Studien zur Festlegung und Umsetzungskonzepte für Betrachtungsräume (auch Öffentlichkeitsarbeit dafür) sowie bis Ende 2030 die Umsetzung von Maßnahmenbündeln in diesen Gebieten. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Machbarkeitsstudien sowie die bauliche Umsetzung von wasserwirtschaftlich relevanten Einzelmaßnahmen außerhalb dieser Räume oder innerhalb potenzieller, noch nicht festgelegter Betrachtungsräume über das Förderprogramm zu finanzieren. Kleine, private Einzelmaßnahmen sind hier nicht förderfähig. Ab 2024 erhalten nur noch solche Kommunen Fördermittel, die mindestens einen Betrachtungsraum definiert haben. 
Die Höhe des Förderzuschusses durch das Land beträgt 60 Prozent der Kosten, Emschergenossenschaft und Lippeverband stocken in ihrem jeweiligen Verbandsgebiet die Förderung für Private oder Gewerbliche auf bis zu 90 Prozent und für kommunale Maßnahmenträger:innen auf bis zu 100 Prozent auf, so dass für letztere kein Eigenanteil mehr anfällt. 
Für die Erreichung der Förderziele müssen pro Betrachtungsraum mindestens 5 Hektar Fläche bis zum Jahr 2030 abgekoppelt werden. Die erfolgreiche Umsetzung von Einzelmaßnahmen innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens (Maßnahmenbeginn bis zum Jahr 2030) sowie das Erreichen der definierten Mindestabkopplungsrate in einem bestimmten Betrachtungsraum sind entscheidende Voraussetzungen für die Förderung.

Förderfähig sind folgende Maßnahmen

  • Flächenentsiegelung
  • Mulden-/Flächenversickerung
  • Mulden-Rigolen-Versickerung
  • Rigolenversickerung
  • Baumrigolen
  • Extensive Dachbegrünung
  • Fassadenbegrünung mit Versorgung über Niederschlagswasserzisterne
  • Niederschlagswasserzuführung zum Gewässer und Baumpflanzungen mit Versorgung über Niederschlagswasser
  • Machbarkeitsstudien

Laufzeit

Die Richtlinie für die KRiS-Förderung ist im April 2022 in Kraft getreten und bis zum Dezember 2030 gültig. 

weitere Informationen 

Weitere Informationen zur KRIS-Förderung finden Sie hier





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