Bunte Blumen statt grauer Steine: Stadt fördert Umbau von Schottergärten
„Schotter gegen Schotter“ – das Ziel der Stadtverwaltung ist klar definiert: Schottergärten und versiegelte Flächen sollen aus dem Stadtbild verschwinden. Damit die Entscheidung für einen möglichen Umbau für betroffene Bürger*innen leichter fällt, gibt es seit dem 1. April 2023 die Möglichkeit, von einem neu aufgelegten Förderprogramm zu profitieren.
(Foto: Pressestelle 2024)
Begrünte Vorgärten – für ein besseres Klima
Ziel des kommunalen Förderprogramms ist es, einen Anreiz zu schaffen, Schottergärten und versiegelte Flächen insbesondere in Vorgärten so umzuwandeln, dass diese eine möglichst flächendeckende Vegetation aufweisen. Damit sollen Lebensräume für Insekten und andere Tiere und Retentionsflächen für Regenwasser geschaffen sowie das Kleinklima verbessert werden. Im Sinne der Klimaanpassung soll damit Hitzeinseln und erhöhten Überschwemmungsrisiken entgegengewirkt und die Biodiversität gefördert werden.
Förderung bis zu 80 Prozent – maximal 2.000 Euro
Durch die Auslobung einer Prämie für die Umgestaltung von Schottergärten und versiegelten Flächen in naturnahe Vorgärten soll dies erreicht werden. Die Förderhöhe beträgt 80 Prozent der förderfähigen Leistungen (inkl. MwSt.) mit einer Höchstgrenze von 2.000 Euro je Antrag und Antragssteller*in.
Was wird gefördert?
Die Stadtverwaltung Recklinghausen fördert den Umbau von Schottergärten und anderweitig versiegelten Flächen in naturnahe Gärten, um den Anteil versiegelter Flächen auf dem Stadtgebiet zu reduzieren.
Darunter fallen dann Flächen in Gärten von Wohn- und Geschäftshäusern sowie versiegelte Flächen, die zu etwa 80 Prozent mit Schotter und/oder Kies bedeckt bzw. gepflastert/asphaltiert sind. Die Mindestgröße der umzuwandelnden Fläche, für die eine Förderung beantragt wird, beträgt 10 Quadratmeter (m²). Bei einer Neugestaltung von mehreren kleinen Teilflächen (kleiner 10 m², mindestens jedoch 5 m²) auf einem Grundstück können die Teilflächen addiert werden.
Vorgabe ist auch Mutterboden als Pflanzerde einzubringen und bei einer neu gestalteten Fläche einen versiegelten Flächenanteil von maximal zehn Prozent zu haben. Über die Einstufung als Schottergarten oder versiegelte Fläche entscheidet das Klimaanpassungsmanagement der Stadt Recklinghausen auf der Grundlage von Fotos und Skizzen oder durch einen Vor-Ort-Termin.
Antragsberechtigt sind Recklinghäuser Grundstückseigentümer*innen, aber auch Mieter*innen mit schriftlicher Einverständniserklärung der*des Eigentümer*in.
Ein Förderantrag kann auf dem Postweg (Westring 51, 45659 Recklinghausen) oder als Scan per Mail an Klima(at)recklinghausen.de eingereicht werden.
Ein Paradebeispiel für eine gelungene Umsetzung: die einst versiegelte Fläche (links) wurde durch Rasen und Pflanzen ersetzt (rechts) (Wefers 2023)
Wichtig:
- Umgestaltungsmaßnahmen sind grundsätzlich erst nach der Förderzusage förderfähig. Das heißt: Der Kauf der Fördergegenstände bzw. die Beauftragung der Dienstleistungen dürfen erst nach erteilter Förderzusage erfolgen.
- Binnen acht Monaten nach Förderzusage sind alle erforderlichen Unterlagen einzureichen. Erst danach erfolgt die Auszahlung der Fördersumme. Werden die erforderlichen Nachweise nicht fristgerecht eingereicht, ist die oben genannte Förderzusage hinfällig.
Antragsunterlagen und sonstige Links:
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