Betreuungsbehörde

Ob durch Unfall, Krankheit oder Alter - die Situation, nicht mehr eigenverantwortlich handeln zu können, kann jederzeit eintreten. Wer trifft dann die Entscheidungen und regelt (rechtliche) Angelegenheiten? Familienangehörige übernehmen für den Betroffenen nicht automatisch die rechtliche Vertretung.

Die Betreuungsbehörde der Stadt Recklinghausen informiert Sie an dieser Stelle über die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge.


Außerdem erhalten dort Betroffene, Angehörige und Beteiligte Beratung hinsichtlich:

  • Einrichtung oder Aufhebung einer gesetzlichen Betreuung
  • Betreuerwahl und Betreuerwechsel
  • Aufgaben des Betreuers

Ihre Ansprechpartner*innen finden Sie hier.

Derzeit sucht die Betreuungsbehörde der Stadt Recklinghausen wieder Berufsbetreuer*innen. 

Sie möchten sich als Berufsbetreuer*in bei der Stadt Recklinghausen bewerben? Informationen dazu erhalten Sie von Petra Schikorra, Tel. 02361/50-2185 oder per E-Mail: Nachricht senden an Petra Schikorra

Weitergehende Informationen erhalten Sie auch über folgende Links:

 

Rechtliche Betreuung: Voraussetzungen und Aufgaben

Eine rechtliche Betreuung wird für Erwachsene eingerichtet, die ihre Angelegenheiten aufgrund einer psychischen, geistigen oder körperlichen Krankheit bzw. Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr selber regeln können. Dabei ist ausschlaggebend, ob und inwiefern der Betroffene eine rechtzeitige Vorsorge für genau diese Situation getroffen hat. Ist das nicht der Fall oder deckt die rechtzeitige Vorsorge nicht alle relevanten Bereiche ab, wird das sogenannte Betreuungsverfahren eingeleitet (Betreuungsgericht).

 

Bei der Einrichtung einer Betreuung übernimmt der Betreuer die Aufgaben, die ihm vom Betreuungsgericht übertragen worden sind. Er wird somit unterstützend tätig und vertritt die Interessen der zu betreuenden Person. Die rechtliche Betreuung kann folgende Aufgabenbereiche umfassen:

  • Gesundheitsfürsorge
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Vermögenssorge (Regelung aller finanziellen Angelegenheiten)
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Vertretung vor Ämtern und Behörden etc.
  • Postangelegenheiten

Frühzeitige Vorsorge

Bei der frühzeitigen Vorsorge gibt es die Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht, der Betreuungsverfügung und der Patientenverfügung. Diese werden im Folgenden vorgestellt.

 

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht kann man eine andere Person beauftragen, stellvertretend für sich zu handeln und zu entscheiden sowie Verträge abzuschließen, wenn man selber nicht mehr eigenverantwortlich handeln kann. Die Vorsorgevollmacht kann umfassend oder begrenzt erteilt und jederzeit geändert oder widerrufen werden.

 

Für die Bereiche, für die eine Vorsorgevollmacht erteilt worden ist, muss kein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet werden. Das Betreuungsgericht wird nur dann eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist.

Wenn man keine oder nur begrenzte Vorsorgevollmacht erteilt hat und in die Situation gerät, seine Angelegenheiten nicht mehr oder teilweise wahrnehmen zu können, folgt ein gerichtliches Betreuungsverfahren (bei einer begrenzten Vollmacht nur für die relevanten Bereiche, die nicht abgedeckt sind). Erst das Betreuungsgericht kann dann eine Person (ob Angehöriger oder nicht) zum Betreuer bestellen. Eine ordnungsgemäß erstellte Vorsorgevollmacht kann also in vielen Fällen die Einleitung eines Betreuungsverfahrens verhindern.

Die Vorsorgevollmacht kann beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden. 

Betreuungsverfügung

Ist keine Vorsorgevollmacht von Ihnen ausgestellt worden oder deckt diese nicht alle relevanten Bereiche ab, kann es zu einem Betreuungsverfahren kommen. In einer  von Ihnen zuvor erstellten Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer Ihr*e Betreuer*in werden soll.

 

Die Betreuungsbehörde der Stadt Recklinghausen bietet folgende Leistungen an:

  • Aushändigung/Zusendung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügung
  • Persönliche Beratung und Unterstützung beim Ausfüllen der Vorsorgevollmachten  und Betreuungsverfügung
  • Beglaubigung von Unterschriften bei Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügung
  • Beratung der Bevollmächtigten

Patientenverfügungen

Mit einer Patientenverfügung trifft man vorab bestimmte Entscheidungen über medizinische Maßnahmen für den Fall, dass man später nicht mehr in der Lage ist, sich dazu eigenmächtig zu äußern. Bei einer Patientenverfügung geht es also nicht um Vollmachten für rechtliche Angelegenheiten, sondern um die Verschriftlichung der eigenen Wünsche und Vorstellungen hinsichtlich der medizinischen Behandlung.

Bisher galt eine Patientenverfügung erst im Fall des unmittelbaren Sterbeprozesses.
Nunmehr stellt der Gesetzgeber klar, dass es für die Beachtung und Durchsetzung des Patientenwillens nicht auf Art und Stadium der Erkrankung ankommt. Die behandelnden Ärzte sind an Ihre Patientenverfügung gebunden. Voraussetzung ist die schriftliche Form der Patientenverfügung.

Für das Erstellen einer Patientenverfügung ist außerdem Ihre Einwilligungsfähigkeit erforderlich, das heißt, sie setzt Ihren freien Willen voraus. Die Patientenverfügung können Sie jederzeit ändern oder widerrufen.

Allgemein wird empfohlen:

  • Eine Beratung durch den Hausarzt in Anspruch zu nehmen und die Patientenverfügung von diesem bestätigen zu lassen
  • Ihre Vertrauensperson sowie ihre Ärzte in Kenntnis von Ihrer Patientenverfügung und deren Aufenthaltsort zu setzen
  • Eine Patientenverfügung immer mit einer Vorsorgevollmacht zu koppeln, weil erstere nur den medizinischen Behandlungsbereich betrifft, letztere aber die Vertretung in anderen Angelegenheiten. Um ein mögliches Betreuungsverfahren zu vermeiden, ist deshalb eine Vorsorgevollmacht zusätzlich zur Patientenverfügung sinnvoll
  • Ihre Patientenverfügung alle zwei bis fünf Jahre durch Unterschrift und Datum zu bestätigen, gegebenenfalls auch Änderungen vorzunehmen. Bedenken Sie, dass sich Ihre Vorstellungen davon, was ein lebenswertes Leben ist, im Laufe Ihres Alterungsprozesses ändern kann und eine nicht aktualisierte Patientenverfügung Zweifel bei einem Arzt und Dritten weckt

Ein Musterexemplar einer Patientenverfügung erhalten Sie hier.

Betreuungsverfahren: Einleitung einer Betreuung

Zum Betreuungsverfahren kommt es, wenn beispielsweise keine Vorsorgevollmacht erteilt wurde oder diese nicht alle relevanten Bereiche abdeckt. Dann wird die Betreuung vom Betreuungsgericht eingerichtet. Zur Einleitung eines Betreuungsverfahrens kommt es auch, wenn nur eine Betreuungsverfügung erstellt wurde. Dann wird die in der Betreuungsverfügung genannte Person gerichtlich auf ihre Eignung als Betreuer überprüft.

 

Den Antrag zur Einrichtung einer Betreuung können Betroffene selbst stellen, wenn sie in der Lage dazu sind. Dritte, zum Beispiel Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn des Betroffenen, und auch Behörden, können beim zuständigen Betreuungsgericht (Rechtsantragstelle) eine entsprechende Anregung geben.
Neben der persönlichen Anhörung holt sich das Gericht in der Regel ein Sachverständigengutachten ein, um über die Notwendigkeit und den Umfang entscheiden zu können.
 
Das Betreuungsgericht involviert die Betreuungsbehörde in Sachaufklärung.


Betreuungsverein in Recklinghausen

Beratung rund um die rechtliche Betreuung und Beratung für ehrenamtlichen Betreuer*innen bietet:

 

Sozialdienst katholischer Frauen
Kemnastraße 7
45657 Recklinghausen
Telefon: 02361/48 59 80

 

Broschüre und Musterexemplare

Musterexemplare (Vollmachten, Patientenverfügungen) sowie weitere Informationen rund um das Betreuungsrecht sind unter anderem auch beim Bundesministerium für Justiz abrufbar.

 

(Die Stadt Recklinghausen ist für den Inhalt von Internetseiten, die über die Anwahl eines Hyperlinks erreicht werden, nicht verantwortlich.)


Veranstaltungskalender

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Bürgerbeteiligung zur Bauleitplanung
Für Bürger*innen gibt es Möglichkeiten, sich an Bebauungsplänen und Änderungen zum Flächennutzungsplan zu beteiligen.
Elternbroschüre

Elternbroschüre
Die Elternbroschüre zu Fragen der Kita-Eingewöhnung für unter Dreijährige finden Sie hier.

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Der Wegweiser für alle Familien mit kleinen Kindern - von der Geburt bis zum Schuleintritt. Ab sofort gibt es das Angebot online in dem neuen Portal der Bundesinitiative Frühe Hilfen. Mehr

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Im Schul- und Ausbildungswegweiser gibt es Informationen zum Bildungsangebot in Recklinghausen. Der Wegweiser soll die Wahl einer weiterführenden Schule erleichtern und dabei helfen, Perspektiven nach der Schulzeit zu entwickeln. Mehr
KiTS - Kinder bei Trennung und Scheidung

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Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie bietet allen Eltern Trennungs- und Scheidungsberatung an - auch bevor eine Trennung erfolgt ist. Mehr

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Bestmögliche Bildungschancen und damit bestmögliche Lebenschancen für Kinder und Jugendliche in Recklinghausen - dafür setzt sich das Kommunale Bildungsbüro ein. Mehr