Amtsblatt

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Recklinghausen, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, erfolgen im „Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen“. Dies gilt auch, wenn durch Rechtsvorschriften ortübliche Bekanntmachungen vorgeschrieben sind.

Hierzu gehören u. a.
  • Satzungen und sonstiges Ortsrecht der Stadt Recklinghausen (z. B. Bebauungspläne, Tarife und Gebühren, Widmungen)
  • Einladungen zu den Sitzungen des Rates einschl. der Tagesordnung
  • Informationen über die Bürgerbeteiligung bei Bauvorhaben
  • Bekanntmachungen zu allen Wahlen
  • Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaften und der Wasser- und Bodenverbände
  • Besondere Vorschriften von Behörden
Das „Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen“ wird auch auf dieser Seite veröffentlicht.

Zeit und Ort der Ratssitzung sowie die Tagesordnung und die Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung gem. § 80 Abs. 3 GO NRW werden im „Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen“ öffentlich bekannt gemacht. Auf die Ausgabe dieses Amtsblattes wird in folgenden in Recklinghausen erscheinenden
Tageszeitungen hingewiesen: 
  1. Recklinghäuser Zeitung
  2. Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) - Ausgabe Recklinghausen -
Der Hinweis in den genannten Tageszeitungen ist keine zusätzliche öffentliche Bekanntmachung. Er hat nur nachrichtliche Bedeutung. 

Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachungen gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz NRW) werden ausschließlich durch Bereitstellung der Benachrichtigung im Internet für die Dauer von zwei Wochen unter https://www.recklinghausen.de/oeffentliche-zustellungen vollzogen. Auf die erfolgte Bereitstellung und die Internetadresse wird im „Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen“ nachrichtlich hingewiesen.

Sind öffentliche Bekanntmachungen in der nach Absatz 1 bis 3 festgelegten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung durch Aushang im Anschlagskasten des Rathauses, Eingang Rathaus - Rathausplatz 3/4 - Recklinghausen.
 
Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Stadthaus A, Bürgerbüro, kostenlos abgegeben.
 
Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt zu Frau Franke Tel. 02361/50-1206 oder  stephanie.franke@recklinghausen.de auf. Wenn Sie sich das Amtsblatt per Mail zusenden lassen wollen, klicken Sie auf "An/Abmelden". 

  
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