Grundsicherung

Was ist das überhaupt?
Die Grundsicherung ist eine Sozialhilfeleistung für Menschen, die das Eintrittsalter für die Regelaltersrente der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben. Das Eintrittsalter beträgt 65 und ...Monate ab Geburtsjahr:

und liegt irgendwann einmal bei 67 Jahren (ab Geburtsjahr 1964). Grundsicherung wird auch für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert im Sinne des Rentenversicherungsträgers sind, gezahlt (ohne Aussicht darauf, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann).

Unter welchen Voraussetzungen gibt es die Grundsicherung?
Grob umrissen, kommt es neben Lebensalter und (bei noch nicht 65-Jährigen) Erwerbsminderung - siehe oben - darauf an, dass man

  • den Lebensunterhalt nicht (ganz) aus eigenem Einkommen und Vermögen beschaffen kann (außer eigenen Mitteln werden allerdings auch solche des Ehegatten oder Lebenspartners oder Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft berücksichtigt, soweit sie dessen notwendigen Lebensunterhalt übersteigen)
  • seine Bedürftigkeit nicht schuldhaft herbeigeführt hat,
  • keine Kinder bzw. Eltern mit hohem Einkommen hat,
  • seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat,
  • Leistungen der Grundsicherung beantragt.
     

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Pass
  • Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
  • Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländerinnen und Ausländern
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Mietvertrag und gegebenenfalls letzte Mieterhöhung
  • letzte Betriebskostenabrechnung
  • letzte Heizkostenabrechnung
  • Einkommensunterlagen, zum Beispiel Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid, Rentenmitteilung, Unterhaltszahlungen etc.
  • Vermögensunterlagen, falls vorhanden: zum Beispiel Sparbuch, Depotbescheinigung, Grundbuchauszug bei Haus- und Wohnungseigentum, KFZ-Brief, Policen von Lebensversicherungen inklusive Rückkaufswert
  • Policen und Beitragsrechnungen von privaten Versicherungen
  • Jobcenter-Einstellungsbescheid, falls vorher von dort Leistungen bezogen wurden
  • Bestallungsurkunde (gilt nur für Betreuer)

Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein.


Wer kann mir dazu Näheres bei der Stadt sagen?
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