Lärmschutz

Lärm stört: Ob beim Lernen oder Arbeiten, beim Schlafen oder in der Freizeit. Wenn es zu laut ist, werden die Konzentration und die Aufnahmefähigkeit des Gehirns entscheidend beeinträchtigt.

Verursacher für Lärm gibt es viele und entsprechend sind auch unterschiedliche Stellen Ihre Ansprechpartner/innen:


Verkehrslärm

In Städten und Ballungsräumen ist der größte „Krachmacher“ der Verkehr auf Straßen und Schienen. Verkehrslärm ist eines der gravierendsten Umwelt- und Gesundheitsprobleme - auch in Recklinghausen. Für Verkehrslärm (Straße und Schiene) ist bei der Stadt Recklinghausen der Fachbereich Planen, Umwelt, Bauen und hier die Abteilung Verkehrsplanung zuständig. Mehr


Gaststätten- und Freizeitlärm
Störungen durch Lärm oder Gerüche, verursacht durch Privatpersonen, sowie Gaststättenlärm können dem städtischen Ordnungsamt angezeigt werden. Die Anzeige muss schriftlich bei der Ordnungsbehörde eingereicht werden. Wichtige Angaben sind dabei:

  • Ort, Tag und Datum der Störung
  • Benennung des möglichen Störers
  • Angabe möglicher Zeugen

Der Anzeigenerstatter muss für mögliche Rückfragen Name, Anschrift und Telefonnummer angeben und in einem Gerichtsverfahren eventuell als Zeuge zur Verfügung stehen.


Baulärm, Gewerbe- und Industrielärm sowie Sportlärm

Anfragen und Beschwerden zu Baulärm, Gewerbe- und Industrielärm sowie Sportlärm richten Sie bitte an die Untere Immissionsschutzbehörde des Kreises Recklinghausen.


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Wo kann ich mein E-Fahrzeug laden? Eine Antwort darauf finden Sie in dem Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur.