Welche Urkunden gibt es wo?
Ohne Urkunden lassen sich eine große Zahl von Ansprüchen und eine Vielzahl von Vorhaben nicht verwirklichen. Hier helfen die Standesämter. Sie stellen aus den bei Ihnen geführten Personenstandsbüchern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her. Welche Urkunden Sie wo erhalten, erfahren Sie hier.
Wie kann ich Urkunden anfordern?
Nicht jeder kann Einsicht in Urkunden erhalten. Diese sind auch nur für bestimmte Zeiträume im Standesamt einsehbar. Alles zu den rechtlichen Hintergründen und wie Sie Urkunden anfordern können, erfahren Sie hier.
Gebühren
Zu guter Letzt verraten wir Ihnen noch, mit welchen Gebühren Sie rechnen müssen.
Persönliche Abholung
Hier können Sie Ihren persönlichen Abholtermin auswählen.
Die Online-Terminvergabe kann nicht zur Anmeldung von Neugeborenen genutzt werden.
Zur Terminabsprache wenden Sie sich bitte an Frau Schulze-Dinkelborg per E-Mail.
Bitte beachten Sie:
Bei Ihrer Online-Urkundenbestellung gehen Sie bitte ausschließlich nur über die Startseite der Stadt Recklinghausen unter www.recklinghausen.de .
Wir weisen Sie darauf hin, dass im Internet private Betreiber von Online-Portalen anbieten, Urkundenbestellungen abzuwickeln. Dieser Service steht nicht in Verbindung mit dem Standesamt Recklinghausen und verursacht unter Umständen für Sie höhere Kosten. Anträge solcher externen Drittanbieter bzw. Dienstleistern (z.B. standesamt.com, standesamt24.de o. ä.) werden nicht bearbeitet. Eine Erstattung der Gebühren kann nicht erfolgen. Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass eine Stornierung der Urkundenanforderung oder eine Rückerstattung bei einer fehlerhaften Anforderung nicht erfolgen kann.
Ihre Ansprechpartner/innen und weitere Informationen zu: