
Ausgezeichnet werden können Einzelpersonen, Personengruppen, Institutionen, Verbände, Firmen und Gewerbetreibende für integrative Projekte, für die behindertengerechte Ausstattung von Gebäuden oder für sonstige Aktivitäten, die die Teilnahme von Menschen mit Behinderung am öffentlichen Leben oder der Freizeitgestaltung fördern. Es muss sich um ein Engagement handeln, bei dem es in erster Linie um die Unterstützung der Betroffenen geht, nicht um geschäftliche Eigeninteressen. Außerdem darf das Engagement bei Vergabe der Urkunde nicht länger als zwei Jahre zurückliegen und kein einmaliges Ereignis sein.
Über die Vergabe der Auszeichnung entscheidet unter dem Vorsitz des Bürgermeisters eine Jury aus Mitgliedern der Ratskommission für Menschen mit Behinderung und der örtlichen Arbeitsgemeinschaft für Menschen mit Behinderung.
Die Geschäftsstelle der Ratskommission für Menschen mit Behinderung, Stadthaus A, nimmt Vorschläge unter Angabe der eigenen Adresse und Telefonnummer, der Adresse des*der Auszuzeichnenden und der Begründung des Vorschlags entgegen. Sich selbst vorzuschlagen ist ebenfalls möglich.