
Der Mietspiegel kann hier kostenlos abgerufen und als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Gedruckte Exemplare können außerdem im Bürgerbüro im Stadthaus A während der Öffnungszeiten abgeholt werden – ebenfalls entgeltfrei.
Vertreter*innen der Stadt und Interessenvertreter*innen der Vermietenden und Mietenden haben diesen Ende 2023 einvernehmlich beschlossen. Die Angaben des Mietspiegels beziehen sich auf den Zeitraum 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2025.
An der Erstellung waren neben der städtischen Bewertungsstelle in der Abteilung Vermessung auch der Deutsche Mieterbund - Mieterverein Recklinghausen für Stadt- und Landkreis e.V. und die Arbeitsgemeinschaft der Wohnungswirtschaft Emscher-Lippe beteiligt.
Für die Erstellung des aktuellen Mietspiegels hat die städtische Bewertungsstelle die überwiegend von den großen Wohnungsunternehmen gelieferten Mieten ausgewertet. Herangezogen wurden nur die Mieten, die bei Neuabschlüssen von Mietverträgen bzw. bei Mietänderungen innerhalb der vergangenen sechs Jahre zustande kamen. Im Rahmen der Auswertung wurden die Mieten den jeweiligen Mietspiegelgruppen zugeordnet und Mittelwerte für die einzelnen Mietspiegelgruppen gebildet. Die Auswertung ergab bezogen auf das bisherige Mietniveau eine durchschnittliche Steigerung der Mieten von etwa zehn Prozent.
Die einzelnen Mietspiegelwerte, also die Mittelwerte, wurden unter Berücksichtigung der Auswertungsergebnisse, der allgemeinen Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt, insbesondere in den Nachbarstädten sowie der Fach- und Sachkunde der genannten Beteiligten um 0,15 bis 1,25 Euro pro Quadratmeter angehoben. Überdurchschnittlich sind die Mieten in der Baujahresklasse 2011 bis 2020 und bei den modernisierten Wohnungen gestiegen. So wurde beispielsweise für 50 bis 100 Quadratmeter große Wohnungen in mittlerer Wohnlage, die zwischen 2011 und 2020 bezugsfertig wurden, die Miete von 8,50 auf 9,75 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche angehoben.
Der Mietspiegel weist die monatlichen Nettokaltmieten in Euro je Quadratmeter Wohnfläche (ortsübliche Miete) aus. Die ortsübliche Miete beinhaltet in Recklinghausen neben dem Entgelt für die Nutzung der Wohnung auch das Entgelt für die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Wohnung laufend entstehenden anteiligen Bewirtschaftungskosten. Damit sind beispielsweise Abschreibung, Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten und Mietausfallwagnis gemeint. Nicht enthalten in der Miete sind die allgemeinen Betriebskosten.
Der Mietspiegel ist als Richtlinie zu verstehen und kann so zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Einzelfall herangezogen werden. Er bietet den Mietparteien eine Orientierungshilfe, um eigenverantwortlich die Miethöhe je nach Lage, Art, Größe, Ausstattung sowie Zustand der Wohnung und des Gebäudes zu vereinbaren. Er setzt keine Mieten fest.