Aktuelles Recklinghausen

Wahlberechtigt sind nahezu alle in Recklinghausen lebenden Migrant*innen und auch Deutsche, die außerdem noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen oder selbst eingebürgert worden sind.
Die Integrationsräte sind die politischen Repräsentationsgremien der Migrant*innen in Nordrhein-Westfalen auf kommunaler Ebene und werden von ihnen gewählt. Deutsche, die ihre Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Geburt in Deutschland erhalten haben und keine weitere Staatsangehörigkeit mehr besitzen, sind ebenfalls wahlberechtigt unter der Voraussetzung, dass sie einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
„Eine hohe Wahlbeteiligung ist Ausdruck politischer Teilhabe und Verantwortung“, sagt Bürgermeister Christoph Tesche, der zugleich Wahlleiter ist. „Es würde mich sehr freuen, wenn möglichst viele Bürgerinnen und Bürger ihr demokratisches Recht nutzen und ihre Stimmen abgeben.“
Wahlberechtigt sind alle Migrant*innen, die am Wahltag
- 16 Jahre alt sind,
- sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
- mindestens seit dem 28. August 2020 in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
Wahlberechtigt sind auch Deutsche,
- die ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben,
- die neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
- die als Kinder ausländischer Eltern ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben haben.
- EU-Bürger*innen
- Aussiedler*innen
Nicht wahlberechtigt sind Ausländer*innen,
- auf die das Aufenthaltsgesetz (§ 1 Abs. 2 Nrn. 2 oder 3 AufenthG) keine Anwendung findet,
- die Asylbewerber*innen sind.
Die Ergebnisse der Integrationsratswahl gibt es nach der Wahl unter dem folgenden Link:
https://wahlen.gkd-re.net/ing20250914/05562032/praesentation/index.html



















