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Titel
Kommunalwahl 2025: Briefwahlbüro öffnet am 18. August – Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt
Bild
Wahlen 2025
Einleitung
Für die bevorstehende Kommunalwahl am Sonntag, 14. September, erhalten alle Wahlberechtigten in Recklinghausen ab Montag, 11. August, ihre Wahlbenachrichtigungen durch die Deutsche Post.
Haupttext

 

Wer am Wahlsonntag nicht persönlich in den Wahlraum kommen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme vorab per Briefwahl abzugeben.

Das Briefwahlbüro wird am Montag, 18. August, im Zimmer 1.10 im 1. Obergeschoss im Stadthaus A eröffnet. Es schließt am Freitag, 12. September, um 15 Uhr. Der Raum ist barrierefrei zu erreichen.

Für die Briefwahl gibt es mehrere Varianten:

1. Der Antrag auf Briefwahl kann bis Montag, 8. September, online gestellt werden. Zur Online-Beantragung wird aber unbedingt die Wahlbenachrichtigung benötigt. Ohne diese ist eine Beantragung nicht möglich. Zum Onlineantrag gelangen Wähler*innen über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder über die Internetseite der Stadt Recklinghausen, www.recklinghausen.de/wahlen.

2. Alternativ kann der Antrag schriftlich per Brief oder E-Mail (wahlschein@recklinghausen.de) gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) anzugeben. Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.

3. Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen möchte, muss eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorlegen. Diese Vollmacht kann allerdings nur genutzt werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.

4. Die Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt oder können bei Vorsprache im Briefwahlbüro auch mitgenommen werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, direkt vor Ort die Stimmen abzugeben. Wichtig: Der Personalausweis oder Reisepass muss bereitgehalten werden!

Falls Briefwahlunterlagen beantragt wurden, diese aber nicht zugegangen sind oder verloren wurden, gibt es die Möglichkeit bis spätestens Samstag, 13. September, um 12 Uhr persönlich im Briefwahlbüro einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Ohne einen als Ersatz ausgestellten Wahlschein kann weder in einem Wahlraum noch per Briefwahl gewählt werden. In solchen Fällen sollte man sich umgehend an das Wahlamt wenden.

Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, Sonntag, 14. September, um 16 Uhr bei der Stadt Recklinghausen eingegangen sein. Hierfür tragen die Wähler*innen selbst die Verantwortung. Verspätet eingehende Wahlbriefe können bei der Auszählung der Stimmen nicht berücksichtigt werden. Wer die mit den Postlaufzeiten eventuell verbundenen Unsicherheiten vermeiden möchte, sollte den Wahlbrief direkt im Briefwahlbüro abgeben oder in den Briefkasten neben dem Eingang des Stadthauses A einwerfen.

Das Briefwahlbüro weist darauf hin, von einer doppelten Beantragung der Briefwahlunterlagen abzusehen.

Wer bis 24. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich im Briefwahlbüro unter der Telefonnummer 02361/50-1583 bis 50-1585 melden. So kann schnell geprüft werden, ob die Person überhaupt im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Liegt eine Eintragung vor, ist es auch möglich, ohne Wahlbenachrichtigung seine Stimmen abzugeben. Hierzu muss bei der Wahl im Briefwahlbüro oder am Wahlsonntag im jeweiligen Wahlraum der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Das Briefwahlbüro ist ab Montag, 18. August, geöffnet: montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr (Ausnahme: Freitag, 12. September, 8 bis 15 Uhr) und samstags von 9.30 bis 12.30 Uhr.

Rückfragen sind während der Öffnungszeiten unter den Rufnummern 02361/50-1583 bis 50-1585 möglich. Per E-Mail ist das Briefwahlbüro unter wahlschein@recklinghausen.de erreichbar.

Informationen gibt es auch auf www.recklinghausen.de/wahlen.

Datum
14.08.2025


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