
Die Feuerwehr Recklinghausen hatte bereits im Juni an Regeln zum Schutz vor Bränden in der Natur erinnert. Folgende Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.
Der Umgang mit offenem Feuer ist zu vermeiden. Im Wald, auf trockenen Rasenflächen oder Lichtungen ist rauchen gefährlich und im Wald sogar verboten. Das gilt nicht nur für Zigaretten, sondern auch für Wasserpfeifen oder ähnliches. Zudem sollten Bürger*innen keine Zigarettenkippen einfach aus dem Auto, auf Rasenflächen, Felder, ins Gebüsch oder in den Wald werfen, sondern immer in Aschenbechern entsorgen.
Auch der Grill gehört derzeit nicht auf den Rasen. Hier sollte lieber ein steinerner Untergrund gesucht oder zumindest der Rasen direkt unter dem Grill und die Umgebung ausreichend gewässert werden. Nach dem Grillen darf die Grillkohle nicht in der Landschaft entsorgt werden, sondern sollte ausreichend abgekühlt werden lassen und dann in geeigneten Behältnissen entsorgt werden. Sinnvoll ist es auch, einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher griffbereit zu haben.
Die Verwaltung weist grundsätzlich darauf hin, dass auf öffentlichen Flächen im Stadtgebiet sowie in Grün- und Parkanlagen und im Wald nicht gegrillt werden darf. Lagerfeuer auf Wiesenflächen und in der Nähe von Büschen oder Bäumen sind derzeit brandgefährlich und verboten. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) kontrolliert schwerpunktmäßig in Parks und Anlagen. Verstöße gegen das Verbot können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Müll sollte nicht einfach irgendwohin geworfen werden – neben dem Umweltgedanken können auch Glasflaschen oder Scherben schnell Brände auslösen. Kraftfahrzeuge sollten zudem nicht auf trockenen Wiesen abgestellt werden. Die heiße Abgasanlage kann hier schnell Brände auslösen.
Wer eine Gefahr erkennt, wählt den Notruf 112. Der Notruf 112 kann von jedem Telefon gebührenfrei und ohne Vorwahl angerufen werden. Die Feuerwehr Recklinghausen steht bei Fragen und im Notfall jederzeit zur Verfügung.
Fotorechte: Stadt Re