Bedauerlicherweise kommt es aber immer häufiger vor, dass Besitzer*innen der Vierbeiner versäumen, diese Buddellöcher wieder zu verfüllen. Damit sich Mensch und Tier weiterhin ohne Einschränkungen an der Freilauffläche erfreuen können, ist aber genau das laut Benutzerordnung gefordert. Das Regelwerk hängt vor Ort aus und stellt dar, was auf der Hundewiese erlaubt ist und was nicht. Unter anderem ist darin festgehalten, dass von Hunden gegrabene Löcher wieder zu verschließen sind. Für diesen Zweck werden vor Ort von der Stadt auch eine Schaufel und ein Eimer bereitgestellt.
Die Benutzerordnung kann auch im Internet abgerufen werden:
https://recklinghausen.de/inhalte/startseite/klima_mobilitaet/_details.asp?form=detail&db=513&id=29391