Todesfall

Bitte um Beachtung!

Nach Einreichung des Sterbefalls mit den vollständigen Unterlagen können die beurkundeten Sterbefälle
am darauffolgenden zweiten Arbeitstag während der Öffnungszeiten abgeholt werden.

Montag: 8 bis 13 Uhr
Dienstag: 10 bis 13 Uhr
Mittwoch: 8 bis 13 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr


Sie können sich auch gerne einen Weg ersparen, indem Sie uns vorab die Unterlagen eingescannt als E-Mail zukommen lassen. 

Nachricht senden an das Standesamt im Sterbefall


Bitte bringen Sie die Originaldokumente am Abholtag mit.

Eine telefonische Mitteilung über abholbereite Sterbefälle erfolgt nicht mehr!

Wir bitten, auf weitere Nachfragen zum Sachstand zu verzichten.

Todesfall

An den Tod eines Menschen, eines nahen Angehörigen denkt natürlich keiner gerne. Ein plötzlicher Todesfall löst bei den Hinterbliebenen oftmals neben dem Schmerz über den Verlust des Menschen auch eine meist unbekannte und schwierige Situation aus. Nun bedarf es vieler Überlegungen, und wir wollen Ihnen gerne mit Hilfe und Rat zur Seite stehen.


Erste Schritte
Unabhängig davon, ob ein Mensch in einem Krankenhaus oder in privater Umgebung verstorben ist, wenden Sie sich zunächst an ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens. Das Bestattungsunternehmen steht den Hinterbliebenen hilfreich bei der Abwicklung sämtlicher Formalitäten und Durchführung der Bestattung zur Seite.


Beurkundung
Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag bei dem zuständigen Standesamt angezeigt werden (Paragraf 28 Personenstandsgesetz). Zur Beurkundung eines Sterbefalls sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Todesbescheinigung: Bei einem Todesfall zu Hause sollte zuerst ein Arzt benachrichtigt werden, der die Todesbescheinigung ausstellt und Ihnen aushändigt. 
  • Sterbeanzeige: Anschließend sollte der Tod des Verstorbenen durch Sie oder einen beauftragten Bestattungsunternehmer beim Standesamt angezeigt werden. Ist der Tod in einem Krankenhaus, einem Seniorenzentrum oder durch Unfall eingetreten, werden die Sterbeanzeige sowie die Todesbescheinigung durch das Krankenhaus/ Seniorenzentrum oder das beauftragte Bestattungsunternehmen dem Standesamt zugeleitet.
  • Nicht verheiratet: Geburtsurkunde (befindet sich meistens im Stammbuch der Familie bei den Eltern)
  • Verheiratet: Geburtsurkunde und Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag geführten Familienbuch (diese Urkunden befinden sich meistens im Stammbuch der Familie)
  • Geschieden/verwitwet: Geburtsurkunde und Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag geführten Familienbuch mit Vermerk bzw. Nachweis über die Auflösung der Ehe (zum Beispiel Sterbeurkunde, Scheidung) 
  • Zum Nachweis über den letzten Wohnsitz oder den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen genügen anstelle eines Personalausweises oder einer einfachen Melderegisterauskunft auch der Mietvertrag, die Stromrechnung oder vergleichbare Unterlagen.

Sollte der Verstorbene/die Verstorbene nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können im Einzelfall noch weitere Unterlagen erforderlich sein.


Wichtiger Hinweis nur für Bestatter: Sie haben die Möglichkeit, die für eine Erstbeurkundung des Sterbefalls benötigten Dokumente und Unterlagen vorab per E-Mail einzureichen.

Nachricht senden an das Standesamt im Sterbefall


Gebühren
Die Gebühren für eine Sterbeurkunde (jeweils in Din A4 & Din A5 Format) betragen 10 Euro. Für jede weitere gleichzeitig erstellte Sterbeurkunde 5 Euro. Es werden für gesetzliche Sozialversicherungsangelegenheiten 2 gebührenfreie Sterbeurkunden ausgestellt. Sofern die gewünschten Formate auf dem Laufzettel des Bestattungsinstitutes nicht mit angegeben werden, wird standardgemäß eine der beantragten Sterbeurkunden im Din A 5 Format für das Stammbuch ausgestellt und alle Übrigen im Din A 4 Format. 


Kosten der Bestattung
Bitte wenden Sie sich für Auskünfte über die Kosten von Bestattungen an ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens oder an die Friedhofsverwaltung der Kommunalen Servicebetriebe Recklinghausen.

Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden vom Kreis Recklinghausen, Fachdienst 50, Bestattungskostenübernahme, übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen (§ 74 Zwölftes Sozialgesetzbuch, SGB XII). Im Kreis Recklinghausen ist der Antrag bei der Kreisverwaltung Recklinghausen, FD 50, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen, Tel. 02361 533881, 533882 oder 533883 zu stellen, E-Mail: bestattungskosten@kreis-re.de.

Übernahme der Bestattungskosten

Sofern verstorbene Angehörige Leistungen für einen Pflegeheimaufenthalt bezogen haben, sind Ansprechpartner die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Fachdienstes 56 des Kreises Recklinghausen, die für die bisherige Leistung in der Pflegeeinrichtung zuständig waren.

Heimpflege

Es wäre zu umfangreich, Ihnen hier sämtliche Informationen zu einem Todesfall abschließend aufzuführen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so bitten wir Sie, sich mit uns telefonisch oder auch persönlich in Verbindung zu setzen. Wir beraten und informieren Sie gerne.

 

 Ihre Ansprechpartner*innen finden Sie hier.

 

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