Kinder- und Jugendschutz

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Recklinghausen gehört zu den wichtigsten Zielen des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie. Die Aufgabenwahrnehmung der Jugendämter gliedert sich dabei in zwei Bereiche, den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.


Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Ein besonderer Schutz der Kinder und Jugendlichen liegt in unser aller Interesse. "Kinder stark machen" bedeutet auch und vor allem, sie vor Gewalt und Missbrauch zu schützen: vor Gewalt in den Medien, vor Alkohol und Drogen, sexueller Gewalt und Ausbeutung sowie vor weiteren Gefährdungen.

Wegen der Vielfältigkeit ist Kinder- und Jugendschutz eine gesetzliche Aufgabe für verschiedene Behörden und Institutionen. In Recklinghausen ist der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie zuständig für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.

Ziel des Jugendschutzes ist es, Konzepte zu entwickeln und erzieherische Maßnahmen und Angebote einzuleiten, die Konfliktfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Eigenverantwortung und Gemeinschaftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen zu stärken, damit sie frühzeitig negative Einflüsse erkennen, verantwortlich reagieren und damit umgehen können.

Der/die Jugendschutzbeauftragte unterstützt und berät im Sinne des erzieherischen und gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes die pädagogisch Verantwortlichen wie Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer etc. durch Aufklärung, Fortbildung und Öffentlichkeitsarbeit sowie bei der Planung und Durchführung von Projekten und Veranstaltungen.

Durch Gesetze und Verordnungen soll die Zugangsschwelle zu Gefährdungsquellen, wie etwa Alkohol oder gewaltdarstellenden Medien, für Kinder und Jugendliche erhöht werden. Die im Jugendschutzgesetz (JuSchG) enthaltenen Ge- und Verbote (u.a. Aufenthalt in Gaststätten, Bars, Tanzveranstaltungen, Spielhallen, Kinos, Abgabe und Konsum von Alkohol und Nikotin) richten sich nicht nur an junge Menschen. Adressaten sind hier vor allem Gewerbetreibende und Veranstalter. Den Eltern und Erzieherinnen und Erziehern bieten die Gesetze eine wichtige Orientierungshilfe für den Umgang mit Gefährdungen, mit denen Kinder in der Öffentlichkeit konfrontiert werden.

Zuständig für die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sind in erster Linie (in Recklinghausen) die örtlichen Ordnungs- und Polizeibehörden.

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie steht Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung.

 

Hilfreiche Links: 


Ihre Ansprechpartner/innen für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz finden Sie hier.

Veranstaltungskalender

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Bürgerbeteiligung zur Bauleitplanung
Für Bürger*innen gibt es Möglichkeiten, sich an Bebauungsplänen und Änderungen zum Flächennutzungsplan zu beteiligen.
Elternbroschüre

Elternbroschüre
Die Elternbroschüre zu Fragen der Kita-Eingewöhnung für unter Dreijährige finden Sie hier.

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Im Schul- und Ausbildungswegweiser gibt es Informationen zum Bildungsangebot in Recklinghausen. Der Wegweiser soll die Wahl einer weiterführenden Schule erleichtern und dabei helfen, Perspektiven nach der Schulzeit zu entwickeln. Mehr
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Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie bietet allen Eltern Trennungs- und Scheidungsberatung an - auch bevor eine Trennung erfolgt ist. Mehr

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